Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen
Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).
Read more...Videostream im Internet statt Satellitenschüssel
Frankfurt/Berlin. Ein ausländischer Mieter hat keinen Anspruch auf eine Parabolantenne, wenn für ihn die Möglichkeit besteht, die TV-Sender aus seinem Heimatland auch als Videostream im Internet zu empfangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Juli 2008 (AZ: 33 C 3540/07-31) hervor.
Vor Kündigung wegen Schimmelbefalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen können
Karlsruhe/Berlin. Ein Mieter kann bei Schimmelpilzbefall nur dann fristlos kündigen, wenn er dem Vermieter vorher die Möglichkeit gegeben hat, den Befall zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn aufgrund des Schimmels eine Gesundheitsgefährdung besteht. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. April 2007 (AZ: VIII ZR 182/06).
Vorbeugendes Streuen schon bei absehbarer Glättegefahr
Brandenburg/Berlin. Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 18. Januar 2007 (AZ: 5 U 86/06) entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gibt.
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Mieter kann Wiedereinzug verlangen
Hamburg/Berlin. Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf vor, kann der Mieter nach dem Auszug seinen Wiedereinzug in die Wohnung erwirken. Begründet der Mieter seinen Verdacht mit soliden Indizien, genügt es nicht, wenn der Vermieter den Vorwurf nur bestreitet. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 7. Juni 2007 (AZ: 307 S 34/07).



