Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter
Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).
Read more...Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren
Duisburg/Berlin. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Wasserrohre regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Entsteht ein Wasserschaden durch ein undichtes Rohr, hat der Mieter in aller Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das teilen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10).
Vermieter müssen Graffiti beseitigen
Berlin. Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10. Oktober 2007 (AZ: 5 C 313/07) hervor.
Verspätete Mängelanzeige des Pächters
Düsseldorf/Berlin. Mieter oder Pächter sind grundsätzlich verpflichtet, Mängel rechtzeitig anzuzeigen. Verletzen sie diese Pflicht, kann das Recht auf Pacht- bzw. Mietminderung entfallen. Dies aber nur dann, wenn die Mängelanzeige zur unverzüglichen Beseitigung des Mangels durch den Verpächter oder Vermieter geführt hätte. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Juli 2009 (AZ: 24 U 6/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel: Keine Mietminderung möglich
Dresden/Berlin. Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden gab am 20. Juli 2010 (AZ: 5 U 1286/09) einem Orthopäden Recht, dem der Vermieter im gleichen Gebäude einen Arzt für die Fachrichtung Chirurgie/Unfallchirurgie vor die Nase setzte.



