Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen
Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).
Read more...Mietminderung bei zu heißer Wohnung
Hamburg/Berlin. Herrschen in einer qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung in den Sommermonaten durch die Sonneneinstrahlung Temperaturen deutlich oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle von maximal 25 bis 26 Grad, kann dies einen Mangel darstellen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Mai 2006 (AZ: 46 C 108/04).
Mietminderung wegen Mangel: Mieter muss Mangelbeseitigung zulassen
Karlsruhe/Berlin. Lässt ein Mieter in seiner Wohnung die Beseitigung eines Mangels nicht zu, kann er aufgrund dieses Mangels die Miete weder mindern noch zurückbehalten. Das machte das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. März 2009 deutlich (AZ: 9 S 206/08).
Mietrecht: Anwaltskosten als Schadensersatz
Berlin. Verlangt der Vermieter beharrlich eine Renovierung aufgrund einer rechtswidrigen Schönheitsreparaturenvereinbarung, muss der Vermieter die Kosten für den Anwalt des Mieters ersetzen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. April 2010 (AZ: 67 S 460/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
Mietsicherheit nicht für Anwaltskosten
Duisburg/Berlin. Ein Vermieter darf die vom Mieter hinterlegte Mietsicherheit nicht dafür verwenden, die Kosten für eine Rechtsverteidigung zu begleichen, die aufgrund einer unberechtigten gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Mieter entstanden sind. Über diese Entscheidung des Landgerichts Duisburg vom 18. Mai 2010 (AZ: 13 S 58/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV).



