Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm
Berlin/Frankfurt am Main. Der Lärm von einem in der Nähe gelegenen Spielplatz berechtigt Mieter nicht, die Miete zu mindern. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 13. März 2009 (AZ: 33 C 2368/08-50).
Keine vorbeugende Videoüberwachung in Aufzügen möglich
Berlin. Ein Vermieter kann gegen die Mieter keine Videoüberwachung von Aufzügen durchsetzen, wenn dies nur zur Abwehr von unerheblichen Beeinträchtigungen oder vorbeugend erfolgen soll. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters geht vor. Eine solche Videoüberwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn damit erhebliche Beschädigungen und Verunreinigungen verhindert werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 4. August 2008 (AZ: 8 U 83/08).
Kleinere Wohnfläche als vereinbart: Geringere Nebenkosten
Bautzen/Berlin. Ist die Wohnung tatsächlich um mehr als 10 Prozent kleiner als vereinbart, kann der Mieter zu viel gezahlten Nebenkosten zurück verlangen. Ausschlaggebend dabei ist, welche Mietfläche tatsächlich vereinbart ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bautzen vom 13. Februar 2009 (AZ: 1 S 91/07) reicht es aus, wenn der Mietvertrag die Wohnflächengröße nicht bei der Beschreibung des Mietobjekts, sondern in der Umlagevereinbarung ausweist. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter die Wohnung mit (nahezu) identischer Flächenangabe inseriert hat.
Kosten für eine „Terrorversicherung“ muss der Mieter als Nebenkosten akzeptieren
Stuttgart/Berlin. Kosten für eine Versicherung, welche ein Gebäude vor den Folgen terroristischer Anschläge schützt, können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei der Mietsache nicht um ein besonders gefährdetes Objekt bzw. um ein in unmittelbarer Nähe zu gefährdeten Objekten befindliches Gebäude handelt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2007 (AZ: 13 U 145/06).



