Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft

I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).

Read more...

Kein kurzfristiger Auszug bei fristloser Kündigung

Frankfurt/Berlin. Kündigt ein Mieter einer Gewerbeimmobilie außerordentlich, muss er nicht zwingend innerhalb kurzer Zeit ausziehen. Er ist berechtigt, eine so genannte Auslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Bei einem befristeten Mietvertrag kann dieser Zeitraum unter Umständen sogar länger sein als die ordentliche Kündigungsfrist. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 8. Dezember 2005 (AZ: 2 U 128/05.

Register to read more...

Keine Duldung von Modernisierungen: Fristlose Kündigung möglich

Frankfurt/Berlin. Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, so rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 05. August 2009 (AZ: 33 C 4733/08-28).

Register to read more...

Keine Kündigung bei polemischen Äußerungen

Berlin. Ein Mieter darf auch während einer Besichtigung des Vermieters mit einem Kaufinteressenten seinen Unmut über den Vermieter frei äußern. Ihm kann deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn er Zettel mit der Aufschrift „Mieter wehren sich erfolgreich“ in den Hof wirft. Dieses Recht auf freie Meinungsäußerung bestätigte der Berliner Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 22. Januar 2008 (AZ: 70/06).

Register to read more...

Keine Mietflächenvereinbarung durch Mietannonce

Hagen/Berlin. Die Zusicherung der Größe einer Wohnung kann nicht aus der Mietanzeige oder der mündlichen Äußerung des Vermieters bei Vertragsschluss entnommen werden. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände gilt eine bestimmte Quadratmeterangabe als Zusicherung. Ein Mieter kann andernfalls nicht die teilweise Rückzahlung der Kaltmiete und der Nebenkosten verlangen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hagen vom 14. April 2008 (AZ: 9 C 500/07).

Register to read more...