Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Die Bronx in München: Beschuss einer Loggia
München/Berlin. Führen zwei Mängel zu ein und derselben Nutzungsbeeinträchtigung, kann der Mieter nicht zwei Minderungen vornehmen. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 23. November 2009 (AZ: 412 C 32850/08) weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Eigentümer müssen Vermietung an Touristen zustimmen
Berlin. Wird eine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermietet, muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Mit einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Mai 2007 (AZ: 24 W 276/06) wurde einem Eigentümer diese Art der Weitervermietung untersagt.
Eigentümergemeinschaft muss Anbringung von Klimageräten zustimmen
Düsseldorf/Berlin. Ein außen angebrachtes Klimagerät ist auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, wenn dies die Eigentümergemeinschaft beschließt. Das gilt vor allem dann, wenn das Gerät durch nicht unerhebliche Betriebsgeräusche die Nachtruhe der Nachbarn stört. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. November 2009 (AZ: 3 Wx 179/09) weisen die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Ende der Beziehung heißt nicht Ende des Mietvertrags
Kiel/Berlin. Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Hier gilt eine Frist von fünf Jahren. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 26. März 2008 (AZ: 1 S 48/08).



