Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Lediglich gestattete Gartennutzung kann vom Eigentümer widerrufen werden
Berlin. Besteht für die Nutzung eines Gartens weder eine Klausel im Mietvertrag noch eine sonstige vertragliche Vereinbarung, kann der Vermieter diese jederzeit frei widerrufen. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 14. Dezember 2006 hervor (AZ. 8 U 83/06).
Miete unter Vorbehalt gezahlt: Keine Verjährung von Ansprüchen auf Mietminderung
Berlin/Coburg. Möchte sich ein Mieter eine rückwirkende Mietminderung vorbehalten, ohne Gefahr zu laufen, dass der Anspruch darauf verjährt, muss er die Miete unter Vorbehalt zahlen. Darüber informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 23.06.2009 (AZ: 23 O 416/08).
Mieter darf auch bei schwerer Krankheit nicht fristlos kündigen
Düsseldorf/Berlin. Erkrankt ein Mieter schwer, hat er nicht das Recht, einen laufenden gewerblichen Mietvertrag fristlos zu kündigen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2008 (AZ: I-24 W 53/08) hervor.
Mieter haben Anspruch auf zusätzliche Haustürschlüssel
Mainz/Berlin. Sind die Briefkästen im Hausflur angebracht, können die Mieter zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefträger und den Zeitungsboten verlangen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtgerichts Mainz vom 3. Juli 2007 (AZ: 80 C 96/07.



