Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Mieter müssen nicht Kosten für Öltankreinigung zahlen
Speyer/Berlin. Kosten für eine unregelmäßige Öltankreinigung sind keine Betriebskosten, die die Mieter tragen müssen, sondern Instandhaltungskosten. Eine andere Vereinbarung in einem Formularmietvertrag ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer vom 3. September 2007 (AZ: 33 C 126/07) hervor.
Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet
Karlsruhe/Berlin. Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08).
Mieterhöhung wegen Modernisierung: Auch bei verspäteter Ankündigung wirksam
Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die vorgeschriebene dreimonatige Ankündigungsfrist nicht einhält. Dies gilt auch in dem Fall, wenn der Mieter mitteilt, dass er die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 19. September 2007 (AZ. VIII ZR 06/07).
Mieterhöhung: Zustimmung durch Zahlung ausreichend
Berlin. Allein durch Zahlung der erhöhten Miete signalisiert ein Mieter seine Zustimmung zu der Erhöhung. Eine schriftliche Einwilligung ist dann unnötig. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem Urteil vom 2. September 2009 (AZ: 6 C 280/09).



