Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Auto während Probefahrt geklaut – „gutgläubiger“ Erwerb möglich?
Celle/Berlin (DAV). Ein Käufer von Diebesgut kann dies meist nicht gutgläubig erwerben und muss es zurückgeben. Etwas anderes gilt, wenn ein Auto nach einer Probefahrt nicht zurückkommt. Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall den Verkauf des Wagens. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 12. Oktober 2022 (AZ: 7 U 974/21).
Ein „Kunde“ wollte mit dem Audi Q5 eine einstündige Probefahrt machen und brachte den Wagen nicht ins Autohaus zurück. Der Mann hatte falsche Personalien angegeben, er inserierte das Auto bei Ebay und verkaufte es schließlich für 31.000 Euro in bar. Als der Betrug aufflog, übergab der Käufer den Wagen zwei Wochen später der Polizei. Das Autohaus verkaufte den Audi anschließend für 35.000 Euro. Der getäuschte Käufer verlangte nun diese Summe und bekam das Geld auch. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hatte er von dem „Betrüger" wirksam das Eigentum an dem Wagen erlangt. Zwar könne grundsätzlich nur der Eigentümer wirksam über eine Sache verfügen. „Übergibt ein Nichtberechtigter die Kaufsache (Auto) aber beim Verkauf an den Käufer, kann dieser auch dann Eigentümer werden, wenn die Sache tatsächlich nicht dem Verkäufer gehörte,“ so das Gericht.
So sei es hier gewesen. Das Fahrzeug war nicht beim Autohaus gestohlen worden. Vielmehr hatte das Autohaus selbst den Audi dem Betrüger übergeben. Ein sogenannter gutgläubiger Erwerb von einem Nichtberechtigten scheide nur aus, wenn die Kaufsache dem wahren Eigentümer gestohlen wurde oder ihm sonst abhanden gekommen ist. Das Autohaus hatte den Besitz an dem Pkw aber freiwillig aufgegeben. Daran änderte auch die eingebaute SIM-Karte nichts. Diese Ortungsmöglichkeit stehe einer Begleitung bei der Probefahrt schon deshalb nicht gleich, weil eine Ortung nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung über die Polizei und den Hersteller möglich gewesen wäre. Sie schließe einen gutgläubigen Erwerb des Wagens daher nicht aus.
Da dem Käufer auch täuschend echt aussehende Papiere übergeben wurden, schied der gutgläubige Erwerb auch nicht aus. Der Verkauf eines gebrauchten Pkw auf der Straße gegen Bargeld sei nicht unüblich und musste keinen Verdacht erwecken, zumal der Kaufpreis nicht auffallend günstig war. Autohäuser sollten daher bei Probefahrten vorsichtig sein, raten die DAV-Verkehrsrechtsanwälte und Anwältinnen.
Mit der Miete im Verzug: Kein warmes Wasser
Berlin/Waldshut-Tiengen. Ist ein Mieter mit der Miete mindestens drei Monate im Vorzug, kann der Vermieter einzelne Grundversorgungsleistungen einstellen. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom 6. Juli 2009 (Az: 7 C 131/09) hervor.
Mitteilung der im Mietspiegel angegebenen Spanne ist für die Wirksamkeit einer Mieterhöhungsforderung entbehrlich
Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung ist auch ohne Nennung einer Mietspanne, die sich aus dem Mietspiegel ergibt, wirksam. Es reicht aus, bei einem qualifizierten Mietspiegel das Feld anzugeben, in das die betroffene Wohnung fällt. Der Vermieter muss den Mietspiegel nicht beilegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Dezember 2007 (AZ: VIII ZR 11/07) hervor.
Nebenkostenabrechnung an Silvesternachmittag reicht nicht
Waldshut-Tiengen/Berlin. Will der Vermieter fristgerecht eine Nachzahlung verlangen, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens ein Jahr nach Beendigung des Abrechnungsjahres zugehen. Der Einwurf der Abrechnung am Silvesternachmittag in den Briefkasten des Mieters reicht nicht aus. Der Vermieter bleibt somit nach einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 9. Juli 2009 (AZ: 1 S 19/09) auf seiner Nachzahlungsforderung von 650,00 € sitzen, wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutern.
Nebenkostenabrechnung: Einsicht in die Belege vor Ort
Freiburg/Berlin. Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, die Nebenkostenabrechnung durch Einsicht in die Belege zu überprüfen. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt von der Wohnung, kann der Mieter verlangen, am Ort des Mietobjekts Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen. Er muss sich auch nicht mit der Übersendung von Fotokopien zufrieden geben. Die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Freiburg vom 24. März 2011 (AZ: 3 S 348/10).



