Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Hausverwaltung haftet für aufgetaute Lebensmittel
München/Berlin. Meldet die Hausverwaltung dem Stromversorgungsunternehmen irrtümlich einen Mieterwechsel und stellt dieses daraufhin den Strom ab, haben die Mieter gegenüber der Hausverwaltung einen Schadensersatzanspruch, wenn Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben. Ein Anspruch gegenüber dem Stromversorger besteht dagegen nicht, entschied das Amtsgericht München am 10. März 2010 (AZ: 212 C 16694/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Hundehaltung in Mietwohnung muss erlaubt werden
Berlin. Vermeiter müssen Rücksicht auf die mit der Lebensplanung ihrer Mieter einhergehenden Bedürfnisse nehmen. Das Landgericht Hamburg stellte in diesem Zusammenhang fest, dass betagten Mietern die Erlaubnis, einen kleinen Hund in der Wohnung zu halten, nicht verwehrt werden kann (Az.: 334 S 26/01; 30. August 2001).
Kein Kautionsanspruch eines früheren Mieters gegen neuen Eigentümer
Karlsruhe/Berlin. Wer ein Mietshaus kauft, muss die bestehenden Mietverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten fortführen. Frühere Mieter können von dem Käufer aber nicht die Zahlung einer noch ausstehenden Kaution verlangen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2007 (AZ: VIII ZR 219/06).
Kein Konkurrenzschutz gegen ehemalige Mitgesellschafter
Hamm/Berlin. Trennt sich eine Gesellschaft, und die ehemaligen Mitgesellschafter beziehen Räume in demselben Objekt, in dem die übrige Gesellschaft Büroräume hat, kann diese sich nicht auf die Konkurrenzschutzklausel im Mietvertrag berufen. Der Vermieter darf an die ehemaligen Mitgesellschafter vermieten. Über dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Juni 2011 (AZ: I-7 U 54/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).



