Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Ende eines befristeten Mietvertrags kein Grund für Obdachlosigkeit
Darmstadt/Berlin. Läuft ein befristeter Mietvertrag aus, kann der Mieter nicht den Auszug verweigern, weil der dann obdachlos werden würde. Dies geht aus eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Juli 2009 (AZ: 3 L. 946/09 DA) hervor.
Energiepass: Vermieter kann Verbrauchsdaten vom Mieter verlangen
Karlsruhe/Berlin. Ein Mieter, der seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, ist unter Umständen trotzdem verpflichtet, diese Daten seinem Vermieter mitzuteilen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08) hervor.
Feuchte Keller und Taubenflug
München/Berlin. In Großstädten sind Tauben ein typisches Phänomen. Dort gehört starker Taubenflug zum allgemeinen Lebensrisiko. Eine Mietminderung ist daher nur dann möglich, wenn der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. In den Jahren um 1950 wurden Häuser mit eingeschränkten Mitteln gebaut. Mit Feuchtigkeit im Keller ist also zu rechnen, entschied das Amtsgericht München am 11. Juni 2010 (AZ: 461 C 19454/09), wie der Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Fotografieren erlaubt
München/Berlin. Ein Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Belege seiner Nebenkostenabrechnung. Das umfasst auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln wie Fotoapparat oder Scanner, soweit die Belege dabei nicht beschädigt werden. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 21. September 2009 (AZ: 412 C 34593/08).



