Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Haftung bei Schäden durch Feuerwerkskörper
Köln/Berlin. Wer Silvester mit Knallern und Böllern hantiert, ist für eventuelle Brandschäden des Feuerwerks auch mitverantwortlich. Dies gilt auch, wenn beispielsweise die eigenen volljährigen Kinder das Haus beaufsichtigen und einer ihrer Partygäste für Schaden sorgt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Februar 2000 (AZ: 11 U 126/99).
Haftung für unangeleinte Hunde
Coburg/Berlin. Wenn man mit seinem Hund ohne Leine spazieren geht, kann es unter Umständen teuer werden. Bei Schäden muss der Hundehalter haften, entschied das Landgericht Coburg am 23. Juli 2010 (AZ: 13 O 37/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Hausrat in knapp 5 km Entfernung nicht von Hausratversicherung geschützt
Berlin/Coburg. Hausrat ist nur dann von der Hausratversicherung gedeckt, wenn er sich in der Nähe des Hauses befindet. Wenn Gegenstände aus einer rund 5 km entfernten Garage entwendet werden, muss die Versicherung dafür nicht einstehen. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 30. Juni 2009 (AZ: 23 O 369/09) hervor.
Hausratversicherung zahlt auch bei einem Wohnungswechsel
Hamm/Berlin. Eine Hausratversicherung muss auch dann Hausratsgegenstände ersetzen, wenn sich diese aufgrund eines Wohnungswechsels weder in der alten noch in der neuen Wohnung befunden haben. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. September 2007 (AZ: 20 U 54/07).



