Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Auf eigene Kosten
München/Berlin. Will sich ein gesetzlich versicherter Patient privatärztlich behandeln lassen, muss er vor Beginn der Behandlung in der Honorarvereinbarung schriftlich bestätigen, dass er auf eigene Kosten behandelt werden möchte. So entschied das Amtsgericht München am 28. April 2010 (AZ: 163 C 34297/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.
Ausweichmanöver geht schief: Versicherung muss zahlen
Berlin. Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei von der Straßen abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (Az.: 2-23 O 301/05), muss der Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen.
Beamte haben auch ohne ergänzende Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe
private Versicherung abzuschließen, nicht nachkommen, können trotzdem Beihilfe beanspruchen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 28. Oktober 2010 (AZ: 10 S 2821/09) in einem Musterverfahren entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Bei Fahrraddiebstahl kein Ersatz von der Versicherung
Karlsruhe/Berlin. Fahrraddiebstähle sind in den meisten Städten leider an der Tagesordnung. Selbst die Verwendung hochwertiger Schlösser bietet häufig keinen wirksamen Schutz. Wie gut, wenn man dann wenigstens versichert ist. Dabei wird aber häufig übersehen, dass der Schutz durch eine im Rahmen der Hausratversicherung abzuschließende Versicherung von Fahrrädern erheblichen Einschränkungen unterliegt.



