Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Schadensersatz bei Vorverlegung eines Fluges um 15 Stunden
Berlin. Wenn der Flieger deutlich früher abhebt als im Flugplan vorgesehen, muss die Airline Schadensersatz zahlen. Flugreisende sind nicht verpflichtet, sich den Flug 48 Stunden vor Ablauf zurück bestätigen zu lassen bzw. zu einem verfrühten Zeitpunkt zu fliegen, so das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. August 2005 (AZ - 30 C 142/05 -).
Read more...Gebäude und Hausrat auch gegen Elementarschäden versichern
Karlsruhe/Berlin. Das schwere Unwetter im Zollernalbkreis hat es wieder gezeigt. Nach großen Überschwemmungen mit dramatischen Schäden an Gebäuden und Hausrat kommt für viele Betroffene gleich der nächste Schock hinterher: Sie waren hiergegen nicht versichert.
Gefährlicher Badespaß
Bamberg/Berlin. Wenn man unberechtigt ein fremdes Grundstück betritt, dort vom Badesteg ins Wasser fällt und sich verletzt, sollte man nicht noch vom Grundstückseigentümer Schmerzensgeld haben wollen. Dies geht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 18. September 2009 (AZ: 6 U 23/09) zurück, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Gewissenhafte Betreiberin einer Kinderspielanlage haftet nicht für Verletzungen der Nutzer
Koblenz/Berlin. Spieleinrichtungen für Kinder müssen in einem besonders hohen Maß gesichert sein. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, ist hierfür nicht automatisch die Betreiberin haftbar zu machen. Dies gilt auch für Indoor-Spielplätze, die wegen der Jahreszeit jetzt stärker genutzt werden. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Urteil vom 27. März 2008 (AZ: 5 U 915/07).
Haftpflichtversicherung muss nicht jeden Miet-Tarif erstatten
Karlsruhe/Berlin. Mietet ein Autofahrer nach einem Unfall für die Dauer der Reparaturzeit einen Pkw zu einem so genannten Unfallersatztarif statt zum günstigeren Normaltarif, ist die zuständige Haftpflichtversicherung nicht immer verpflichtet, diesen höheren Tarif zu erstatten. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06. März 2007 mit (AZ: VI ZR 36/06).



