Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Hohe Anforderungen an Betreiber von Fitness-Studios
Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (AZ: 23 U 249/06).
Hund ohne Leine als Unfallursache
Hamm/Berlin. Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80).
Hundehalter haftet für losgerissenen Hund
Coburg/Berlin. Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleinter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft. Das Landgericht Coburg gab am 28. September 2007 (AZ: 22 O 283/07) der Schadensersatzklage des Besitzers eines Autos gegen den Hundehalter statt.
In jedem Fall gut abgesichert
Berlin. Private Krankenversicherung und Lebensversicherung gehören zu den großen Versicherungen zur Grundsicherung der Familie. Was beim Abschluss zu beachten ist, damit auch im Falle von Trennung und Scheidung niemandem Nachteile entstehen ist nachfolgend zusammengefasst.



