Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Schadensersatz bei Vorverlegung eines Fluges um 15 Stunden
Berlin. Wenn der Flieger deutlich früher abhebt als im Flugplan vorgesehen, muss die Airline Schadensersatz zahlen. Flugreisende sind nicht verpflichtet, sich den Flug 48 Stunden vor Ablauf zurück bestätigen zu lassen bzw. zu einem verfrühten Zeitpunkt zu fliegen, so das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. August 2005 (AZ - 30 C 142/05 -).
Read more...Bei Feuersprung kein Haftpflichtschaden
Karlsruhe/Berlin. Es kommt immer wieder vor, dass nachts Autos in Großstädten abgefackelt werden. Zum Streit führte die Frage, von wem derjenige seinen Schaden ersetzt bekommt, auf dessen Fahrzeug das Feuer übergriff. Der Halter eines Autos haftet nicht, wenn sein geparkter Wagen in Brand gerät und das Feuer auf ein anderes Fahrzeug übergreift. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2007 (AZ: VI ZR 210/06) hervor.
Bei Praxisausfall voller Schadensersatz
Saarbrücken/Berlin. Bei einem Praxisausfall kann der Arzt von seiner Versicherung vollen Schadensersatz verlangen. Die Versicherung kann die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass der Arzt die ausgefallenen Termine verlegen oder nachholen kann. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 20. August 2008 (AZ – 5 U 163/05 – 13).
Bei Reisekrankenversicherung auf den versicherten Zeitraum achten
Coburg/Berlin. Wer verreist, sollte prüfen, für welchen Zeitraum er im Ausland krankenversichert ist. Viele Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen decken nur einen Auslandsurlaub von sechs Wochen ab. Wird der Reisende allerdings während dieser sechs Wochen krank, muss die Auslandskrankenversicherung auch die entstehenden Kosten über die sechs Wochen hinaus erstatten, solange der Reisende nicht transportfähig ist. So entschied das Landgericht Coburg in einem Urteil vom 08. Mai 2008 (AZ: 32 S 11/08).
Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen
München/Berlin. Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Im vorliegenden Fall ging es um Epilepsie. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 1. Juli 2010 (AZ: 281 C 8097/10) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.



