Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Interviewangebot anlässlich des Herbststurmes
Rechtliche Fragen im Herbst
Der Herbst kommt mit Regen, Sturm und Nebel und zeigt sich von seiner ungemütlichen Seite. Sollten hierbei auch noch Schäden entstehen, taucht immer wieder die Frage auf: Wer haftet nun eigentlich, wenn mir ein Ast auf den Kopf gefallen ist oder herabfallende Kastanien das Autodach beschädigt haben?
Kaskoschaden auch bei Wildunfall ohne Wild
Berlin. Wer Tieren ausweicht, kann möglicherweise doch mit Entschädigung rechnen. Die Teilkaskoversicherung muss bei einem Wildunfall in bestimmten Fällen auch dann zahlen, wenn es nicht zum Zusammenstoß mit einem Tier gekommen ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. Oktober 2006 (AZ - 10 U 1415/05 - ) hervor. Damit besteht Versicherungsschutz nach dem Richterspruch auch dann, wenn ein Auto- oder Motorradfahrer Wild ausweichen wollte, um größere Schäden an seinem Fahrzeug zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kam.
Kavaliersstart gefährdet Versicherungsschutz
Hamm/Berlin. Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor.
Kein Nutzungsausfall für privat gehaltenes Reitpferd
Hamm/Berlin. Wird beim Unfall ein zu privaten Zwecken gehaltenes Reitpferd verletzt, kann die Eigentümerin vom Schädiger keinen Ersatz für die in der Genesungszeit angefallenen Kosten für das Futter und die Unterstellung beanspruchen. Auch steht ihr kein Ersatz für die entgangene Nutzungsmöglichkeit des Pferdes zu. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. Dezember 2008 (AZ: 6 U 136/08).



