Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter
Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).
Read more...Krankentagegeldversicherung: BGH stärkt den Schutz von Arbeitslosen
Karlsruhe/Berlin. Wer längere Zeit arbeitslos ist, bekommt häufig zusätzliche Probleme, wenn eine private Krankentagegeldversicherung unterhält. Denn die Versicherer sehen in ihren Bedingungen vor, dass die Versicherungsfähigkeit entfällt, wenn man nicht mehr in einem festen Anstellungsverhältnis steht, also arbeitslos ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2008 (IV ZR 219/06) hervor.
Landwirt haftet für entlaufene Tiere
Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ - 9 W 45/05 -) hervor.
Lebensversicherer verhindert höchstrichterliche Klärung von Ansprüchen Versicherter
Berlin. Mit der Anerkennung des Anspruchs eines Versicherungsnehmers hat ein Lebensversicherer nur wenige Tage vor der mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2009 die Klärung einer Frage verhindert, die für viele Versicherte wesentlich gewesen wäre. Es ging dabei um die Frage, wann der Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufwertes einer gekündigten Kapitallebensversicherung verjährt.
Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger
Karlsruhe/Berlin. Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und ihn vor den mit einem Ausritt verbundenen erheblichen Gefahren zu bewahren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 22. Oktober 2008 (AZ: 9 U 75/07) einer minderjährigen Reiterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,00 € zugesprochen.



