Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Erbverzicht will gut überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zum Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 21 O 295/08) hervor.
Read more...Ohne Helm auf dem Fahrrad - Kinder haften mit
Berlin. Auch ein 10-jähriges Kind, dass Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az.: 3 O 179/05) hervor.
Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf den Straßen ist zu rechnen
Berlin/München. Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. Während des Oktoberfestes sind stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München am 15. Mai 2009 (AZ: 331 C 22085/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Private Krankenversicherung: Vor einem Krankenhausaufenthalt unbedingt den Versicherungsschutz prüfen
Karlsruhe/Berlin. In der Regel brauchen Privatpatienten vor einer Krankenhausbehandlung keine Abstimmung mit ihrer Krankenversicherung vorzunehmen. Dass eine Prüfung des tatsächlich vorhandenen Versicherungsschutzes und gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Krankenversicherer dennoch empfehlenswert ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. Juni 2009 (AZ: IV ZR 212/07).
Privathaftpflicht zahlt Brandschäden durch Heizlüfter im Auto
Karlsruhe/Berlin. Entstehen in einem Auto Brandschäden durch den Versuch die Scheiben mithilfe eines Heizlüfters zu enteisen, muss die Privathaftpflichtversicherung hierfür aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2006 (AZ: IV ZR 120/05).



