Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

Read more...

Ohne Helm auf dem Fahrrad - Kinder haften mit

Berlin. Auch ein 10-jähriges Kind, dass Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 22. Dezember 2005 (Az.: 3 O 179/05) hervor.

Register to read more...

Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf den Straßen ist zu rechnen

Berlin/München. Autofahrer müssen in der Umgebung von Volksfesten ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten anpassen. Bei einem Unfall mit Betrunkenen können sie sonst zur Mithaftung verurteilt werden. Während des Oktoberfestes sind stets eine Menge Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten. Dies entschied das Amtsgericht München am 15. Mai 2009 (AZ: 331 C 22085/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Register to read more...

Private Krankenversicherung: Vor einem Krankenhausaufenthalt unbedingt den Versicherungsschutz prüfen

Karlsruhe/Berlin. In der Regel brauchen Privatpatienten vor einer Krankenhausbehandlung keine Abstimmung mit ihrer Krankenversicherung vorzunehmen. Dass eine Prüfung des tatsächlich vorhandenen Versicherungsschutzes und gegebenenfalls auch eine Abstimmung mit dem Krankenversicherer dennoch empfehlenswert ist, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 24. Juni 2009 (AZ: IV ZR 212/07).

Register to read more...

Privathaftpflicht zahlt Brandschäden durch Heizlüfter im Auto

Karlsruhe/Berlin. Entstehen in einem Auto Brandschäden durch den Versuch die Scheiben mithilfe eines Heizlüfters zu enteisen, muss die Privathaftpflichtversicherung hierfür aufkommen. So entschied der Bundesgerichtshof am 13. Dezember 2006 (AZ: IV ZR 120/05).

Register to read more...