Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter
Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).
Read more...Schadensersatz für "Blutgrätsche"
Berlin. Wird jemand durch grob unfaires Verhalten auf dem Fußballplatz verletzt, kann er Schadensersatz geltend machen. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm (AZ - 34 U 81/05; 4. Juli 2005 -).
Schadensersatz für eine in der Reinigung verschwundene Designer-Hose
Berlin. Grundsätzlich hat man gegen die Textilreinigung einen Schadensersatzanspruch, sollte ein Kleidungsstück verloren gehen. Kommt bei einem Designer-Anzug nur die Hose abhanden, ist dies beim Schadensersatz ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, dass sich die Nutzungszeit einer Designermode nicht nach der Haltbarkeit des Kleidungsstückes, sondern nach der entsprechenden Mode bemisst. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2007 (AZ: 52 S 90/07) hervor.
Schadensersatz für getötete Bienenvölker
Lüneburg/Berlin. Wenn Bienenvölker urplötzlich sterben, ist dies meist kein Zufall. Wenn ein giftiger Wirkstoff die Ursache dafür ist, kann der Imker Schadenersatz geltend machen. Das Landgericht Lüneburg sprach am 1. Juli 2009 (AZ: 4 O 252/08) einem Imker Schadensersatz für die Tötung von Bienenvölkern zu, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Schadensersatz nach Falschanzeige bei Handyversicherer
Grimma/Berlin. Wer gegenüber dem Versicherer vorsätzlich falsche Angaben zum Schadensfall macht, muss selbst Schadensersatz zahlen. Dazu zählen die Sachverständigenkosten und die anteiligen Personalkosten, die dem Versicherer im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang entstehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Grimma vom 11. September 2007 (AZ: 4 C 134/07).



