Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

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Schadensersatz für "Blutgrätsche"

Berlin. Wird jemand durch grob unfaires Verhalten auf dem Fußballplatz verletzt, kann er Schadensersatz geltend machen. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm (AZ - 34 U 81/05; 4. Juli 2005 -).

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Schadensersatz für eine in der Reinigung verschwundene Designer-Hose

Berlin. Grundsätzlich hat man gegen die Textilreinigung einen Schadensersatzanspruch, sollte ein Kleidungsstück verloren gehen. Kommt bei einem Designer-Anzug nur die Hose abhanden, ist dies beim Schadensersatz ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, dass sich die Nutzungszeit einer Designermode nicht nach der Haltbarkeit des Kleidungsstückes, sondern nach der entsprechenden Mode bemisst. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2007 (AZ: 52 S 90/07) hervor.

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Schadensersatz für getötete Bienenvölker

Lüneburg/Berlin. Wenn Bienenvölker urplötzlich sterben, ist dies meist kein Zufall. Wenn ein giftiger Wirkstoff die Ursache dafür ist, kann der Imker Schadenersatz geltend machen. Das Landgericht Lüneburg sprach am 1. Juli 2009 (AZ: 4 O 252/08) einem Imker Schadensersatz für die Tötung von Bienenvölkern zu, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Schadensersatz nach Falschanzeige bei Handyversicherer

Grimma/Berlin. Wer gegenüber dem Versicherer vorsätzlich falsche Angaben zum Schadensfall macht, muss selbst Schadensersatz zahlen. Dazu zählen die Sachverständigenkosten und die anteiligen Personalkosten, die dem Versicherer im Rahmen der Ermittlungen zum Schadenshergang entstehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Grimma vom 11. September 2007 (AZ: 4 C 134/07).

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