Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter
Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).
Read more...Risiko teures Gepäck im Auto
Coburg/Berlin. Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ: 32 S 39/08) hervor.
Schadensersatz auch für alte Autos
Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ - 343 C 34380/05 -) hervor.
Schadensersatz bei Unfall mit geparktem Fahrzeug
Berlin. Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (AZ. 12 U 151/05).
Schadensersatz bei Vorverlegung eines Fluges um 15 Stunden
Berlin. Wenn der Flieger deutlich früher abhebt als im Flugplan vorgesehen, muss die Airline Schadensersatz zahlen. Flugreisende sind nicht verpflichtet, sich den Flug 48 Stunden vor Ablauf zurück bestätigen zu lassen bzw. zu einem verfrühten Zeitpunkt zu fliegen, so das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. August 2005 (AZ - 30 C 142/05 -).



