Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

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Risiko teures Gepäck im Auto

Coburg/Berlin. Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ: 32 S 39/08) hervor.

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Schadensersatz auch für alte Autos

Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ - 343 C 34380/05 -) hervor.

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Schadensersatz bei Unfall mit geparktem Fahrzeug

Berlin. Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (AZ. 12 U 151/05).

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Schadensersatz bei Vorverlegung eines Fluges um 15 Stunden

Berlin. Wenn der Flieger deutlich früher abhebt als im Flugplan vorgesehen, muss die Airline Schadensersatz zahlen. Flugreisende sind nicht verpflichtet, sich den Flug 48 Stunden vor Ablauf zurück bestätigen zu lassen bzw. zu einem verfrühten Zeitpunkt zu fliegen, so das Amtsgericht Frankfurt am Main am 8. August 2005 (AZ - 30 C 142/05 -).

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