Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

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Unfallumstände können höheren Tarif für Mietwagen rechtfertigen

Hof/Berlin. Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte einen Wagen auch zu gegenüber dem Normaltarif erhöhten Kosten mieten, wenn ihm aufgrund der Umstände keine Alternative zur Verfügung steht. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. September 2006 (AZ. 14 C 1695/05).

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Versicherungsschutz umfasst bei Marderbiss gesamtes Pkw-Bauteil

Berlin. Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Dieses ergeht aus dem Urteil des Amtsgericht Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ. – 5 C 545/05).

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Vorsicht bei Hausarzttarifen

Karlsruhe/Berlin. Privat Krankenversicherte haben mittlerweile die Auswahl unter verschiedensten Tarifen. Im allgemeinen Sprachgebrauch als Hausarzttarif bezeichnete Tarife machen aber in der Praxis Probleme. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 18. Februar 2009, AZ: IV ZR 11/07, über einen Tarif zu entscheiden, der vorsah, dass eine 100%-ige Erstattung der angefallenen Behandlungskosten nur erfolgt, wenn für die Behandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde, für Kinder- und Jugendmedizin oder ein Not- oder Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird bzw. diese eine Überweisung an einen anderen Facharzt vorgenommen haben.

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Vorsicht beim Wechsel der privaten Krankenversicherung

Karlsruhe/Berlin. In den letzten Jahren haben die meisten privat Krankenversicherten unangenehme Post mit teils kräftigen Beitragserhöhungen von ihrem Versicherer bekommen. Je stärker der Anstieg, desto schneller kommt dann der Gedanke auf, ob ein anderer Versicherer nicht günstiger ist. Man muss feststellen, dass zunehmend Versicherungsvermittler das Thema Beitragserhöhungen nutzen und Versicherte gezielt ansprechen, um ihnen einen Wechsel schmackhaft zu machen. Hiergegen ist im Grundsatz nichts einzuwenden, wenn das Angebot wirklich günstiger ist und eine fundierte ordnungsgemäße Beratung erfolgt. Es häufen sich allerdings die Fälle, in denen Versicherte praktisch über den Tisch gezogen werden.

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