Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter
Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).
Read more...Wie häufig muss ein Versicherungsnehmer die Beheizung seines Gebäudes kontrollieren?
Karlsruhe/Berlin. In der kalten Jahreszeit kommt es gelegentlich in Gebäuden zu Frostschäden an Wasserleitungen, weil die Heizung ausgefallen ist. Diese Schäden sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei lediglich vorübergehend nicht genutzten Gebäuden verweigert aber die Versicherung immer wieder die Leistung mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer die Obliegenheit verletzt hat, die Beheizung hinreichend zu kontrollieren.
Wunderkerzen am Weihnachtsbaum: Versicherungsschutz entfällt
Offenburg/Berlin. Wer an seinem Weihnachtsbaum Wunderkerzen anzündet, verliert bei einem daraus entstehenden Brand seinen Versicherungsschutz gegenüber der Hausratversicherung. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 17. Oktober 2002 (AZ: 2 O 197/02).
Änderung im Schadensersatzrecht II.: Ersatzansprüche von Insassen bei Unfällen werden verbessert
Berlin. Mit dem 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Anspruchsvoraussetzungen für die Insassen von Kraftfahrzeugen. Insassen bekommen zukünftig auch dann Schadensersatz, wenn weder dem eigenen Fahrer, noch dem Unfallgegner ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Fahrzeuginsassen erhielten keinen Schadensersatz, wenn beispielsweise bei einem Kreuzungsunfall nicht geklärt werden konnte, wer von den beiden Beteiligten bei Rotlicht in dei Kreuzung eingefahren war.
Kfz-Versicherung: „Garagenauto“ gehört in die Garage
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Magdeburg/Berlin (DAV) - Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl den Anspruch um 30 Prozent kürzen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 11. September 2018 (AZ: 11 O 217/18). Sind bestimmte Kriterien im Versicherungsvertrag vereinbart, muss man sie auch einhalten, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). |



