Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen
Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).
Read more...Schlägerei nach Unfall - Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen
Saarbrücken. Wenn sich nach einem Unfall die Kontrahenten in die Haare geraten und es zu Handgreiflichkeiten kommt, muss die Verkehrs-Haftpflichtversichrung nicht für eventuelle Verletzungen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
Skiliftbetreiber muss Metallpfosten abpolstern
Frankfurt am Main/Berlin. Der Betreiber eines Skilifts ist verpflichtet, die Metallpfosten des Lifts an einer Talstation zum Schutz der Skifahrer vor Verletzungen abzupolstern. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2008 (AZ: 1 U 184/07).
Sturz von der Rutschbahn in der Kinderabteilung eines Kaufhauses
Itzehoe/Berlin. Damit Eltern entspannt einkaufen können, befinden sich in den Kinderabteilungen der Kaufhäuser häufig Spielecken. Die Aufsichtspflicht der Eltern müssen die Kaufhäuser dort aber nicht übernehmen. Die Eltern sind weiterhin gefordert, gerade bei Kindern unter drei Jahren mögliche Gefahren zu erkennen und sofort einzuschreiten, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 3. Dezember 2009 (AZ: 4 O 102/09).
Unfall ursächlich für Kopfschmerzen anerkannt
Berlin. Kopfschmerzen unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich als Unfallfolge zu werten. Das geht aus einer Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 29. November 2005 (AZ - 4 U 501/03 - 6/05 -) hervor. Danach gilt dies dann, wenn zumindest theoretisch nicht auszuschließen ist, dass die Schmerzen eine vom Unfall unabhängige Ursache haben können. Dies müsste die Versicherung allerdings in vollem Umfang nachweisen können.



