Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Geringere Auskunftspflichten für private Vermieter

Waldshut-Tiengen/Berlin. Private Vermieter treffen beim Abschluss oder der Änderung von Mietverträgen geringere Auskunftspflichten als gewerbliche Vermieter. Eine private Vermietung kann auch dann vorliegen, wenn man ein Haus mit acht Wohnungen vermietet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 30. April 2008 (AZ: 1 S 27/07).

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Kleinsparer zahlen die Zeche

Berlin. Vor einer neuen Entwicklung im Lebensversicherungsgeschäft warnt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dabei geht es um so genannte Einmalzahlungen. Wer eine neue Lebensversicherung mit dem Ziel eines langfristigen Vermögensaufbaus abschließen will, sollte auf jeden Fall ein Versicherungsunternehmen wählen, das nur wenige Einmalbetragszahler akzeptiert.

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Krankenhaus haftet für Fehler des Pflegepersonals

Kassel/Berlin. Erleidet ein Patient während einer Behandlung durch das Personal eines Krankenhauses einen Unfall, haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn das Krankenhaus beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. November 2007 (AZ: S O 1488/06).

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Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen

Nürnberg/Berlin. Es ist allgemein bekannt, dass Heroin außergewöhnlich schnell süchtig macht. Diese Abhängigkeit wird in der Regel bewusst in Kauf genommen. Ein Betroffener genießt daher keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Dezember 2008 (AZ: 8 O 3170/07).

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Krankenkasse zahlt nicht für künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle

Köln/Berlin. Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung mit einer fremden befruchteten Eizelle tragen. Zum einen ist ein solcher Eingriff in Deutschland verboten und zum anderen wird durch die Behandlung die eigentliche Erkrankung der Frau, keine Eizellen bilden zu können, nicht beeinflusst. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Juli 2007 (AZ: 23 O 347/06).

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