Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Eingeschränktes Vorfahrtsrecht bei Nebenwegen
Rostock/Berlin. Auch wer Vorfahrt hat, muss sich in eine Kreuzung genauso vorsichtig hineintasten, wie ein Wartepflichtiger, wenn er aus einem dem Anschein nach unbedeutenden und nicht einsehbaren Nebenweg kommt. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. Februar 2007 hervor (AZ. 8 U 40/06).
Read more...Kleinsparer zahlen die Zeche
Berlin. Vor einer neuen Entwicklung im Lebensversicherungsgeschäft warnt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Dabei geht es um so genannte Einmalzahlungen. Wer eine neue Lebensversicherung mit dem Ziel eines langfristigen Vermögensaufbaus abschließen will, sollte auf jeden Fall ein Versicherungsunternehmen wählen, das nur wenige Einmalbetragszahler akzeptiert.
Krankenhaus haftet für Fehler des Pflegepersonals
Kassel/Berlin. Erleidet ein Patient während einer Behandlung durch das Personal eines Krankenhauses einen Unfall, haftet in der Regel das Krankenhaus. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn das Krankenhaus beweisen kann, dass keine Pflichtverletzung des Pflegepersonals vorliegt. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. November 2007 (AZ: S O 1488/06).
Krankenkasse muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Nürnberg/Berlin. Es ist allgemein bekannt, dass Heroin außergewöhnlich schnell süchtig macht. Diese Abhängigkeit wird in der Regel bewusst in Kauf genommen. Ein Betroffener genießt daher keinen Versicherungsschutz und kann nicht verlangen, dass die Kosten einer Methadon-Behandlung von der Krankenversicherung bezahlt werden. Dies ergeht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11. Dezember 2008 (AZ: 8 O 3170/07).
Krankenkasse zahlt nicht für künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle
Köln/Berlin. Eine Krankenkasse muss nicht die Kosten für die künstliche Befruchtung mit einer fremden befruchteten Eizelle tragen. Zum einen ist ein solcher Eingriff in Deutschland verboten und zum anderen wird durch die Behandlung die eigentliche Erkrankung der Frau, keine Eizellen bilden zu können, nicht beeinflusst. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Juli 2007 (AZ: 23 O 347/06).



