Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning

Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).

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Ausländisches Attest beweist nicht gleich Arbeitsunfähigkeit

Mainz (dpa). Ein im Ausland ausgestelltes ärztliches Attest reicht nicht ohne weiteres für den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Das geht aus einem am 17. August 2010 bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. In jedem Fall muss das Attest den Anforderungen an inländische Bescheinigungen entsprechen. Es hat vor allem nachvollziehbar darzulegen, dass eine zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung vorliegt (Az.: 11 Sa 178/10).

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Bei Verstoß gegen das Alkoholverbot droht fristlose Kündigung

Köln/Berlin. Einem Gefahrgut-Fahrer, der während der Arbeitszeit gegen das vorgeschriebene Alkoholverbot verstößt, kann fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. März 2008 (AZ: 7 Sa 1369/07) hervor.

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Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall

Berlin. Wer sich auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier verletzt, ist durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Eine solche Verletzung gilt als Arbeitsunfall. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 16. Dezember 2010 (AZ: S 163 U 562/09) informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Dienstunfall nur im Dienst

Neustadt/Berlin. Erleidet ein Polizeibeamter im Dienst, etwa bei einem Einsatz im Wald, einen Zeckenbiss, kann ein Dienstunfall vorliegen. Es muss aber sicher feststehen, dass dies während der Dienstzeit geschah. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 19. Juli 2010 (AZ: 6 K 542/10.NW).

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