Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Erbverzicht will gut überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht selten erklären Kinder gegenüber ihren Eltern einen notariellen Erbverzicht und erhalten im Gegenzug eine Abfindung. Ein solcher Verzicht will aber gut überlegt sein. Einmal abgegeben, bleibt man an ihn gebunden, selbst wenn die Eltern bis zum Tod noch erhebliches Vermögen anhäufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 21 O 295/08) hervor.
Read more...Drohenden Croupiers kann gekündigt werden
Berlin. Bedroht ein Croupier einen Gast der Spielbank, kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber muss diese Tat aber zweifelsfrei nachweisen können. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 24. Juli 2007 (AZ. 13 Sa 1062/06).
Elternzeit: Kein Pendeln zwischen Deutschland und Großbritannien
Frankfurt/Berlin. Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin in Elternzeit nicht anweisen, zwei Tage pro Woche in der in London ansässigen Konzernzentrale zu arbeiten. Dies entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 15. Februar 2011 (AZ: 13 SaGa 1934/10) im einstweiligen Verfügungsverfahren, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Entgeltfortzahlung nach Hormonbehandlung
Frankfurt am Main/Berlin. Wer aufgrund einer Hormonbehandlung wegen Unfruchtbarkeit erkrankt, erhält weiter sein Gehalt. Dies folgt aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 26. November 2008 (AZ: 6/18 Sa 740/08).
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nur bei ernsthafter Bewerbung
Hamm/Berlin. Wird bei einer Stellenausschreibung ohne sachlichen Grund eine Altersbeschränkung angegeben, kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bewerbung ernsthaft und nicht rechtsmissbräuchlich war. Dies geht aus eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 26. Juni 2008 (AZ – 15 Sa 63/08) hervor.



