Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Sturz vom Pferd kein Arbeitsunfall
Celle/Berlin. Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf stand, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Da dies kein Arbeitsunfall ist, kann daher für die Folgen des Sturzes auch keine Leistung der Berufsgenossenschaft beansprucht werden. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am 25. Januar 2011 (AZ: L 9 U 267/06), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Unentgeltliche Bereitstellung von Dienstkleidung - nicht der Berufskleidung
Berlin. Finden auf ein Arbeitsverhältnis Regelungen Anwendung, die vorsehen, dass die Dienstkleidung vom Dienstgeber unentgeltlich gestellt werden muss, muss er hierfür aufkommen. Dienstkleidung ist es dann, wenn der Arbeitgeber Vorgaben der Bekleidung hinsichtlich der Farbe und des Materials macht. Berufsbekleidung hingegen, deren Beschaffung grundsätzlich dem Arbeitnehmer obliegt, kann zwar nach den Anforderungen der geschuldeten Arbeit in der Auswahl begrenzt sein, wird aber vom Arbeitnehmer nach dem persönlichen Geschmack bestimmt, so dass Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13. Februar 2003 (AZ 6 AZR 536/01).
Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeldanspruch
Erfurt/Berlin. Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem erkrankten Arbeitnehmer, muss er prüfen, wann dessen Arbeitsunfähigkeit endet und sein Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt. Zahlt er dem Arbeitnehmer während der Krankschreibung eine Urlaubsentgeltung, darf dieser das Geld behalten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Urlaubsentgeltung als Ausgleich für Leistungen der Arbeitsagentur an diese zu zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. November 2010 (AZ: 10 AZR 649/09) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
Wenn Weihnachtsgeld - dann gerecht
Berlin. Zahlt der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld, so darf er bezüglich der Höhe nicht ohne besondere Gründe zwischen Arbeitern und Angestellten differenzieren. So urteilte das Bundesarbeitsgericht vom 12. Oktober 2005 mit (AZ - 10 AZR 640/04 - ).



