Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Yoga-Kurs als Bildungsurlaub?
Berlin (DAV). Ein Bildungsurlaub muss entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auch ein Yoga-Kurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Grund für Bildungsurlaub sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11. April 2019 (AZ: 10 Sa 2076/18), teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk – selbstständig oder abhängig beschäftigt?
München/Berlin (DAV). Ob ein Arzt abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt von der konkreten Gestaltung seiner Tätigkeit ab. Auch eine Tätigkeit auf Honorarbasis kann sowohl eigenverantwortlich als auch abhängig beschäftigt erbracht werden.
Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bayerischen
Landessozialgerichts vom 11. April 2019 (AZ: L 7 R 5050/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Betriebsrat darf elektronische Personalakte nicht einsehen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Betriebsrat nicht auf dessen elektronische Personalakte zugreifen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 23. Juni 2020 (AZ: 3 TaBV 65/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
In dem Unternehmen gab es einen Gesamtbetriebsrat sowie zwölf örtliche Betriebsräte. In der Gesamtbetriebsvereinbarung über Einführung und Nutzung von elektronischen Personalakten wurden dem Betriebsrat Zugriff auf die elektronischen Personalakten der Mitarbeiter eingeräumt:
„Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende und der örtliche Betriebsratsvorsitzende erhalten permanenten Zugriff auf die elektronische Personalakte mit Ausnahme der Akten der Leitenden Mitarbeiter und der Mitarbeiter des Personalbereichs. Die örtlichen Betriebsratsvorsitzenden erhalten Zugriff auf die Akten des Wahlbetriebs, für den sie zuständig sind. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende erhält Zugriff auf die Akten des gesamten Unternehmens.“
Als der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Einsicht verwehrte, wandte dieser sich an das Gericht.
Das Unternehmen erhielt in zwei Instanzen Recht. Das generelle Einsichtsrecht der Betriebsratsvorsitzenden verletze die Mitarbeiter in unangemessener Weise in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Um die Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung zu kontrollieren, sei ein derart weites Einsichtsrecht weder geeignet noch erforderlich. Dies gelte insbesondere auch, so die Richter, weil die Vereinbarung weitere besondere Kontrollrechte des Betriebsrats vorsehe.
Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de



