Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Rauchen als Kündigungsgrund
Köln/Berlin. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Unternehmen kann nach einer Abmahnung eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln am 1. August 2008 (AZ: 4 Sa 590/08).
Regelung bei privaten E-Mails am Arbeitsplatz
Berlin. Unternehmen sollten im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung das Thema der privaten E-Mails am Arbeitsplatz ausdrücklich regeln.
Resturlaub rechtzeitig nehmen!
Berlin. Mit dem 31. März können die Urlaubstage aus 2007 verfallen, die noch nicht genommen worden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass übertragener Urlaub aus dem vorherigen Jahr in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden soll. Dies gelte allerdings nicht, wenn der Tarifvertrag dafür einen späteren Zeitpunkt vorsehe.
Rote Karte bei WM: Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
Frankfurt/Main/Berlin. Wer sich krank schreiben lässt, ohne krank zu sein, riskiert seinen Arbeitsplatz. Es wird vor falschen Krankschreibungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM gewarnt. Dies gilt aber auch für denjenigen, der während der Krankschreibung schwarz arbeitet. Dies geht aus ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 1. April 2009 (AZ: 6 Sa 1593/08) hervor.



