Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Gebärdendolmetscher für gehörlose Schülerin
Stuttgart/Berlin (DAV). Ein gehörloses Kind hat auch in einer Schule für gehörlose und höreingeschränkte Schüler Anspruch auf Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher. Diese Assistenz ist dann Aufgabe der Eingliederungshilfe, in der Regel der Jugend- bzw. Sozialhilfe, und nicht der Schule. Die Schule ist hingegen für die Vermittlung des nach dem jeweiligen Bildungsplan vorgegebenen Lehrstoffs verantwortlich. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. März 2023 (AZ: L 2 SO 204/23 ER-B).
Die 13-jährige gehörlose Schülerin besucht ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Hören. Sie kommuniziert in der Deutschen Gebärdensprache (DGS). Allerdings sind nicht alle Lehrkräfte in ihrer Schule gleichermaßen gebärdenkompetent, häufig wird die Schülerin nicht verstanden. Hinzu kommt, dass die Lehrkräfte ihre eigenen lautsprachlichen Äußerungen und ggf. auch lautsprachliche Äußerungen der Mitschüler in DGS übersetzen müssen, damit die Antragstellerin sie versteht. Eine solche Doppelrolle als Gesprächsführer und Dolmetscher verzögert den Unterrichtsverlauf. Daher wurden lautsprachliche Äußerungen für die Antragstellerin nur zusammengefasst wiedergegeben. Dies erschwerte ihre Teilnahme am Unterricht.
Die Schülerin beantragte die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher im Wege der Eingliederungshilfe.
Mit Erfolg: Das Landessozialgericht verpflichtete in einem Eilverfahren den Landkreis Reutlingen, ihr vorläufig 16 Stunden Assistenz durch einen Gebärdendolmetscher wöchentlich (zu einem voraussichtlichen Stundensatz von € 85,00) zu gewähren.
Die Übertragung lautsprachlicher Äußerungen, insbesondere anderer Schüler, durch einen Gebärdendolmetscher sei eine Aufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Schule. Das Dolmetschen gehöre nicht zum pädagogischen Kernbereich, der Wissensvermittlung, sondern sichere die eigentliche Arbeit der Lehrkraft nur ab. Es könne letztlich auch nicht verlangt werden, dass andere Schüler für die Antragstellerin dolmetschten.
Informationen: www.dav-sozialrecht.de
Kosten für das Mittagessen in Werkstätten für Behinderte sind nicht Teil der Eingliederungshilfe
Stuttgart/Berlin (DAV). Das Mittagessen in Einrichtungen ist kein Bestandteil der Eingliederungshilfeleistungen. Soweit die Kosten des Mittagessens die Höhe des Mehrbedarfs nicht übersteigen, sind sie von der Pauschale gedeckt. Nur so weit die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung hierdurch nicht gedeckt werden, sind sie der Eingliederungshilfe zugeordnet. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom 17. März 2022 (AZ: L 7 SO 4143/20).
Bei dem Kläger liegt ein Down-Syndrom vor. Er lebt auf Kosten des zuständigen beklagten Trägers der Eingliederungshilfe mit seiner Ehefrau in einer Einrichtung des Ambulant-betreuten-Wohnens. Er verlangte die Rückerstattung der Kosten für gemeinschaftliches Essen in einer Werkstatt für behinderte Menschen i.H.v. 64,60 Euro monatlich ab 01.01.2020, die der Kläger selbst getragen hatte.
Die Klage wurde abgewiesen. Das Landessozialgericht argumentierte, dass das Mittagessen nur dann der Eingliederungshilfe zuzuordnen sei, wenn die Kosten für die Herstellung und Bereitstellung durch die vorgesehene Pauschale nicht gedeckt seien. Dies sei hier aber der Fall.
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen für die Praxis haben, so die DAV-Sozialrechtsanwält:innen. Sollten Mehrkosten, die über die Pauschale hinausgehen, entstehen, könnten diese durch eine Erhöhung des Regelbedarfs ausgeglichen werden. Darüber hinaus ist unklar, wie in Zukunft mit Abwesenheitstagen umgegangen wird, und wie die Formulierung "Arbeitstage" ausgelegt wird. Dies ist besonders relevant für die Berechnung der Pauschale.
Informationen: www.dav-sozialrecht.de
Keine erneute Belehrungspflicht bei unveränderter Leistung
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Bremen/Berlin (DAV). Bei der Fortsetzung der Unterstützung eines Jugendlichen als Hilfe für junge Volljährige ist keine erneute Belehrung über die Kostenbeteiligungspflicht erforderlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Bremen am 22. Mai 2023 (AZ: 3 K 1117/21). Dies betrifft auch die Aufklärung über die Folgen für die Unterhaltspflicht des Elternteils, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). |
PTBS eines Leichenumbetters ist nicht "wie eine Berufskrankheit" anzusehen
Berlin (DAV). Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Leichenumbetters ist nicht als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 27. April 2023 (AZ; L 21 U 231/19). Damit hat der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, erläutert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.
Der Kläger, geboren 1963, war von 1993 bis 2005 als Leichenumbetter beim Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. tätig. Er war in Mittel- und Osteuropa im Einsatz und verantwortlich für die Exhumierung und Identifizierung von Weltkriegstoten sowie von Toten der Jugoslawienkriege der 1990er Jahre. Seit 2005 war er aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erkrankt und machte geltend, dass diese auf seine berufliche Tätigkeit zurückzuführen sei.
Die Berufsgenossenschaft verneinte den Anspruch des Klägers, seine Erkrankung einer Berufskrankheit gleichzustellen. Psychische Erkrankungen wie die PTBS seien nicht in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt.
Das Sozialgericht Potsdam folgte dieser Ansicht, eine Entscheidung, die nun vom Landessozialgericht bestätigt wurde.
Das Gericht betonte, dass die PTBS als Folge eines extrem bedrohlichen oder entsetzlichen Ereignisses oder einer Reihe solcher Ereignisse zu sehen sei. Dabei sei nicht die Berufsbezeichnung ausschlaggebend, sondern die konkreten Einwirkungen im Beruf. Zudem gäbe es laut dem Gericht keine wissenschaftlichen Belege für einen Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten eines Leichenumbetters und der PTBS. Dass die Arbeit belastend sein kann, genüge nicht für eine Anerkennung "wie eine Berufskrankheit".
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de



