Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vereinzelte Komplikationen können jede fünfte OP betreffen
Frankfurt/Berlin (DAV). Ärzte müssen vor einer Operation möglichst genau und verständlich über Risiken aufklären. Sie müssen aber keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos angeben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am 26. März 2019 (AZ: 8 U 219/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Sozialhilfeträger kann Geschenke verarmter Schenker zurückfordern
Coburg/Berlin. Wenn jemand aus seinem Vermögen Grundstücke oder Bargeld verschenkt und später Sozialhilfe beantragen muss, dann kann das für die Beschenkten unangenehm werden. Der Sozialhilfeträger kann vieles zurückfordern. Auf die Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 13. August 2010 (13 O 784/09) weist anwaltauskunft.de, ein Service des Deutschen Anwaltvereins (DAV), hin. In dem Fall konnte ein Sozialhilfeträger nachweisen, dass die Tochter umfangreiche Schenkungen erhalten hatte und die verstorbene Mutter vor ihrem Tod bedürftig geworden war.
Versicherung darf keine unbegrenzte Datenauskunft fordern
Berlin. Fair Play gilt auch für die Sozialversicherung. Auch die gesetzliche Rentenversicherung muss den Datenschutz beachten. Sie darf keine Generalauskunft über die Daten eines Versicherten vom Sozialamt verlangen. In einem Beschluss vom 21. Juni 2006 stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az - L B 2/06 KN -) klar, dass die Rentenversicherung die zur Überprüfung der Höhe der Rentenzahlungen benötigten Unterlagen konkret benennen muss.
Weihnachtsfeier ist Dienst
Frankfurt am Main/Berlin. Dienstliche Weihnachtsfeiern gelten nach einem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 24. Januar 2006 (AZ: S 10 U 2623/03) jedenfalls solange als „Dienst“, bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch betrieblicher Unfallschutz.
Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer
Darmstadt/Berlin. Einem Berufskraftfahrer, der wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und deshalb seinen Job verloren hat, kann von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von 12 Wochen auferlegt werden. Auf diese Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2010 (AZ: L 6 AL 13/08) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.



