Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Gericht: Tango ist Kunst
Berlin. Das Sozialgericht Reutlingen hat in einem Urteil vom 18. Februar 2003 (AZ: S 5 KR 1755/02) entschieden, dass es sich bei der Darstellung und Lehre des Tango Argentino um Kunst gemäß des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) handelt. Insbesondere finden auf der Tango Argentino in ungleich höherem Maße die Merkmale des Kunstbegriffs Anwendung als beispielsweise bei der Darbietung eines rheinischen Büttenredners, die auch als Kunst gilt.
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge
Halle/Berlin. Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt am 7. Oktober 2010 (AZ: L 10 KR 17/06), wie die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins mitteilen.
Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen
Berlin. Die Kosten für eine Kindergartenfahrt muss ein Hartz IV-Empfänger selbst übernehmen. So entschied das Sozialgericht Berlin am 14. April 2010 (AZ: S 39 AS 9775/10 ER).
Hartz IV-Empfänger: Jobcenter müssen Renovierungszuschlag vollständig übernehmen
Kassel/Berlin. Sieht der Mietvertrag eines Beziehers von Arbeitslosengeld II einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen vor, so ist dieser vollständig vom Jobcenter zu übernehmen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. März 2008 (AZ: B 11b AS 31/06 R) hervor.



