Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft

I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).

Read more...

Hartz IV-Regelungen in Karlsruhe „gekippt“

Diese Entscheidung bedeutet ein Meilenstein auf dem Rechtsgebiet der existenzsichernden Leistungen. Sie anerkennt erstmals das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das über die rein physische Absicherung hinaus auch die Gemeinschaftsbezogenheit der Menschen und den daraus wurzelnden angemessenen Bedarf würdigt. Gleichzeitig bestimmt das Gericht den notwendigen Umfang verfassungsgerichtlicher Kontrolle, die erst die Realisierung des Grundrechts für die Hilfebedürftigen ermöglicht.

Register to read more...

Hartz IV: Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bei schwerstbehindertem Ehemann

Ulm/Berlin. Eine Hartz IV-Bezieherin, die mit ihren minderjährigen Kindern und ihrem schwerstbehinderten Ehemann in einem Haushalt wohnt, hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, entschied das Sozialgericht Ulm am 14. Juli 2010 (AZ: S 8 AS 3142/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Register to read more...

Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Berlin. Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000,00 € aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Register to read more...

Kleine Brüste sind keine Krankheit

Berlin. Krankenversicherungen müssen die Kosten einer Brustvergrößerung nur übernehmen, wenn eine Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brüste entstellend wirkt. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2006 (AZ - L 1 KR 152/05) hervor.

Register to read more...