Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Hartz IV-Regelungen in Karlsruhe „gekippt“
Diese Entscheidung bedeutet ein Meilenstein auf dem Rechtsgebiet der existenzsichernden Leistungen. Sie anerkennt erstmals das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das über die rein physische Absicherung hinaus auch die Gemeinschaftsbezogenheit der Menschen und den daraus wurzelnden angemessenen Bedarf würdigt. Gleichzeitig bestimmt das Gericht den notwendigen Umfang verfassungsgerichtlicher Kontrolle, die erst die Realisierung des Grundrechts für die Hilfebedürftigen ermöglicht.
Hartz IV: Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende bei schwerstbehindertem Ehemann
Ulm/Berlin. Eine Hartz IV-Bezieherin, die mit ihren minderjährigen Kindern und ihrem schwerstbehinderten Ehemann in einem Haushalt wohnt, hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende, entschied das Sozialgericht Ulm am 14. Juli 2010 (AZ: S 8 AS 3142/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Kein Wohngeld bei großem Vermögen
Berlin. Mit einem erheblichen Vermögen bekommt man kein Wohngeld. Für das Verwaltungsgericht Berlin reicht hierzu ein Vermögen von 84.000,00 € aus. Dies entschied das Gericht am 18. Januar 2011 (AZ: VG 21 K 431.10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Kleine Brüste sind keine Krankheit
Berlin. Krankenversicherungen müssen die Kosten einer Brustvergrößerung nur übernehmen, wenn eine Fehlfunktion vorliegt oder die Größe der Brüste entstellend wirkt. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. April 2006 (AZ - L 1 KR 152/05) hervor.



