Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Kosten der Klassenfahrt müssen übernommen werden
Berlin. Das Jobcenter der Arbeitsverwaltung muss die Kosten einer Klassenfahrt in der tatsächlichen anfallenden Höhe übernehmen. Es ist nicht zulässig, die Schulkinder auf irgendwelche Regelsätze zu verweisen, die mit der städtischen Behörde vereinbart sind. Dies ergeht aus einem Eilbeschluss des Sozialgerichts Schleswig vom 07.07.2006 (AZ - S 6 AS 556/06 ER -).
Landessozialgericht stellt klar: Schwangerschaft ist keine Krankheit
Berlin/Darmstadt. Die Bundesagentur für Arbeit muss einer schwangeren Frau, der ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilt hatte, Arbeitslosengeld/-hilfe gewähren. Eine Schwangerschaft stellt auch keine Krankheit dar, so dass gegenüber der Krankenkasse keine Ansprüche bestehen. Daher muss die Bundesagentur für Arbeit wie ein „normaler Arbeitgeber“ Arbeitslosengeld zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. August 2007 (AZ: - L 9 AL 35/04 - ) hervor.
Liebesurlaub auf Kosten von Hartz IV
Essen/Berlin. Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II hat keinen Anspruch darauf, dass die Kosten für den Besuch seiner auf Kuba lebenden Frau und der gemeinsamen Kinder übernommen werden. Er hat auch keinen Anspruch auf eine „Kommunikationspauschale“ für die erhöhten Kosten für Telefon oder die Geschenke an die Kinder. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 6. September 2007 (AZ: L 9 AS 80/06) hervor.
Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen
Essen/Berlin. Wenn Hartz IV-Empfänger beim Lotto gewinnen, schmälert das ihre staatliche Unterstützung. Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet. Über ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen vom 13. Dezember 2010 (AZ: L 19 AS 77/09) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.



