Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Rentenabschläge für Frührenten überprüfen!
Berlin. Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem sechzigsten Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sind rechtswidrig. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2006 (AZ - B 4 RA 23/5 R). Nach bisher allgemein vertretener Rechtsauslegung wurde die Rente wegen Erwerbsminderung für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem dreiundsechzigsten Lebensjahr um 0,3 %, höchstens jedoch um 10,8 % gekürzt.
Schulkinder haben Anspruch auf gute Hörgeräte
Berlin. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet einem Kind die tatsächlichen Kosten für ein Hörgerät zu ersetzen, wenn dies für die schulische Entwicklung erforderlich ist. So urteilte das Sozialgericht Lübeck vom 21. August 2006 (AZ: - S 3 KR 201/05 -).
Sozialamt muss bei notwendigem Umzug Miete doppelt zahlen
Essen/Berlin. Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz der doppelten Miete verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müssen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2010 (AZ: 9 SO 6/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Sozialhilfe muss Krankenversicherung im Basistarif finanzieren
Essen/Berlin. Wer privat krankenversichert ist, muss in den Basistarif wechseln, wenn er Sozialhilfe bezieht. Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen begründete dies am 06. Mai 2010 (AZ: L 12 B 107/09 SO ER) damit, so die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten. Die Kosten für den Basistarif muss der Sozialhilfeträger allerdings auch dann erstatten, wenn diese höher liegen als bei einem gesetzlich krankenversicherten Sozialhilfeempfänger, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.



