Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more...Eine späte Arztrechnung
München/Berlin. Der Vergütungsanspruch eines Arztes wird erst mit Erstellung einer Gebührenrechnung nach den Vorschriften der ärztlichen Gebührenordnung fällig. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen. Über diese Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. September 2010 (AZ: 213 C 18634/10) informieren die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.
Entzug der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs
Mannheim/Berlin. Wird ein psychologischer Psychotherapeut wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt, verliert er auch seine Approbation. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 16. Juni 2010 (AZ: 9 S 2530/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Für Schönheit muss man blechen
- Wirtschaftliche Aufklärungspflicht vor Schönheitsoperation -
Berlin. Informiert der Arzt vor einer Schönheitsoperation den Patienten nicht darüber, dass die Kosten der Operation nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erwächst daraus kein Schadensersatzanspruch des Patienten wegen Verletzung der wirtschaftlichen Informationspflicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 09. April 2002 (AZ 14 U 90/01) hervor.
Impfung: Eltern sollen einvernehmlich entscheiden
Berlin. Über Impfungen und andere medizinische Eingriffe müssen Eltern einvernehmlich entscheiden. Sollten sie sich nicht einigen können, bestimmt das Gericht wer entscheidet. Dies ergeht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 18. Mai 2005 (AZ - 13 UF 12/05 -).



