Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Betriebsratsmitglieder für Schulungen freistellen
Aachen/Berlin (DAV). Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Dies gilt auch für mehrtägige Fortbildungsmaßnahmen. Ein Betriebsratsmitglied muss sich nicht auf ein eintägiges Seminar beschränken. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Aachen vom 25. Februar 2017 (AZ: 8 BVGa 3/19). Das Mitglied des Betriebsrats hat auch einen eigenen Spielraum, welche Schulungsmaßnahme es auswählt, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Ärzte müssen über alternative Behandlungsmethoden aufklären
Naumburg/Berlin. Ein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, seine Patienten über Art und Risiko der von ihm gewählten Behandlungsmethode zu informieren. Gibt es eine gleichwertige, mit anderen Risiken verbundene Alternative, muss er diese dem Patienten ebenso mitteilen. In einem solchen Fall kann der Patient entscheiden, welche Behandlungsweise er wünscht. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Dezember 2007 (AZ: 1 U 95/06; Landgericht Magdeburg).
Vereinzelte Komplikationen können jede fünfte OP betreffen
Frankfurt/Berlin (DAV). Ärzte müssen vor einer Operation möglichst genau und verständlich über Risiken aufklären. Sie müssen aber keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos angeben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am 26. März 2019 (AZ: 8 U 219/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Krankenkasse muss Brustentfernung wegen Krebsangst nicht zahlen
Celle/Berlin (DAV). Eine Brustentfernung nur aus Angst vor Brustkrebs muss die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlen. Für eine Übernahme der Kosten muss eine Krebserkrankung oder eine genetische Vorbelastung vorliegen. Ist eine Frau wegen gutartiger Knoten psychisch stark belastet, reicht dies nicht aus.
Blasenkrebs als Berufskrankheit für Kfz-Mechaniker
Darmstadt/Berlin (DAV). Die Berufsgenossenschaften müssen für Kfz-Mechaniker Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen. Das ist dann der Fall, wenn sie bei ihrer Arbeit mit bis 1994 verwendeten giftigen Bleiverbindungen in Kraftstoffen in Berührung gekommen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Hessischen Landesssozialgerichts vom 2. April 2019 (AZ: L 3 U 48/13).
Der 1961 geborene Kfz-Mechaniker arbeitete als Mechaniker und Werkstattmeister. Im Alter von 38 Jahren wurde bei ihm ein Blasentumor diagnostiziert.



