Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Vereinzelte Komplikationen können jede fünfte OP betreffen
Frankfurt/Berlin (DAV). Ärzte müssen vor einer Operation möglichst genau und verständlich über Risiken aufklären. Sie müssen aber keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen hinsichtlich eines Behandlungsrisikos angeben. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am 26. März 2019 (AZ: 8 U 219/16) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Kein Schadensersatz für im Krankenhaus zerstörte Brille
München/Berlin. Krankenhäuser müssen keinen Schadensersatz zahlen, wenn ein Patient nach einer Vollnarkose seine Brille durch Unachtsamkeit zerbricht. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I vom 13. Dezember 2007 (AZ: 13 S 9676/07) hervor.
Keine Kostenerstattung für Gymnastik ohne ärztliche Aufsicht
Köln/Berlin. Eine Krankheitskostenversicherung muss nur die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen zahlen. Dazu gehört nicht die Teilnahme an Waldläufen oder Gymnastik, auch wenn sie bei einem Klinikaufenthalt nach Anordnung eines Arztes erfolgten. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten als Wahlleistung ist, dass der Arzt selbst diese Leistung erbringt oder sie unter seiner Aufsicht erbracht wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 25. August 2008 (AZ: 5 U 243/07).
Krankenhaus darf Patienten nicht verletzen
Berlin. Krankenhäuser müssen ihre Patienten bei Transporten vor vermeidbaren Schädigungen bewahren. Andernfalls muss das Krankenhaus Schadensersatz leisten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Februar 2006 (AZ - 3 U 182/05 -) hervor.
Kurzfristige Absage eines Arzttermins bleibt ohne Folgen
Berlin. Wer einen Behandlungstermin bei seinem Kieferchirurgen kurzfristig absagt, muss diesem für die ausgefallene Behandlung nicht unbedingt ein Honorar zahlen oder Schadensersatz leisten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. April 2007 (AZ: 1 U 154/06) hervor.



