Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
|
April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Arztpraxis: Werbung darf nicht Eindruck eines öffentlichen Notdienstes erwecken
Köln/Berlin (DAV). Bewirbt eine Zahnarztpraxis ihren Notdienst, muss zweifelsfrei klar sein, dass es sich um einen praxiseigenen Notdienst handelt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es handele sich um einen öffentlich organisierten ärztlichen Notdienst. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 6. März 2020 (AZ: 6 U 140/19).
Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis bewarb auf ihrer Website den eigenen Notdienst in den Abendstunden und an Wochenenden. Jeweils am Ende der Seite wies die Praxis darauf hin, dass es sich dabei nicht um den Notdienst der Zahnärztekammer Nordrhein oder der kassenzahnärztlichen Vereinigung handele und gab deren zentrale Rufnummer an.
Die Zahnärztekammer Nordrhein klagte gegen die Praxis. Die Werbung auf der Website erwecke fälschlich den Eindruck, die Praxis führe den kassenärztlichen Notdienst durch.
Die Klage auf Unterlassung war erfolgreich. So wie die Seite gestaltet sei, liege eine „erhebliche Irreführung“ der Website-Nutzer vor. Für eine solche Irreführung komme es nicht „auf den objektiven Wortsinn und nicht darauf an, wie der Werbende selbst seine Aussage verstanden wissen“ wolle. Ausschlaggebend sei dagegen, wie die Nutzer die Information verstehen würden. Auch eine gesetzlich zulässige und damit objektiv richtige Angabe könne irreführend sein, wenn sie zu einer falschen Vorstellung führe.
Man könne im vorliegenden Fall nicht davon ausgehen, dass der Leser bemerke, auf welcher Website er sich befinde. Schon die gewählte Internetadresse lasse nicht erkennen, dass es sich um die Seite einer Praxis handele. Vielmehr sei es eine neutrale Bezeichnung, die auf eine Gemeinschaft von Ärzten hinweist. Man könne das also sehr wohl so verstehen, dass es sich um die Zahnärzte handele, die in der Zahnärztekammer organisiert sind.
Aus dem sehr auffällig als Blickfang gestalteten Hinweis auf den zahnärztlichen Notdienst ergebe sich nicht, dass die Praxis lediglich den selbst organisierten Notdienst bewerbe. Es entstehe vielmehr der Eindruck, es handele sich um den Notdienst der Zahnärztekammer.
Informationen: www.dav-medizinrecht.de
Juli 2011 - Eigenbedarf – Vermieter muss Alternativwohnung auch schon vor Kündigung anbieten
Landsberg am Lech/Berlin. Kündigt der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarfs, muss er ihm eine Alternativwohnung anbieten. Sind die Gründe für den Eigenbedarf schon vor der Kündigung gegeben, kann er verpflichtet sein, dem Mieter schon vor Ausspruch der Kündigung eine Wohnung anzubieten.
August 2011 - Genickbruch nach Trampolinsprung – 70 Prozent Schadensersatz für querschnittsgelähmten Familienvater
Köln/Berlin. Wer sich bei einem Besuch einer Indoor-Spielhalle nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick bricht und dadurch querschnittsgelähmt ist, hat einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Betreiber der Spielhalle.
September 2011 - Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung
München/Berlin. Ein Arbeitgeber kann einen Angestellten nicht mit der Begründung kündigen, er mache besonders viele Fehler. Eine solche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass die „Durchschnittsleistung“ der vergleichbaren anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber dokumentiert wird.
Oktober 2011 - Kein Schadensersatz bei leichtsinniger Straßenüberquerung in dunkler Kleidung
Saarbrücken/Berlin. Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch.



