Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Gurtpflicht und Handyverbot auch bei kurzem Stopp
Berlin. Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (Az.: 211 Ss 111/05) hervor.
Read more..."Freiherr" darf "Freifrau" sein
- Änderung der Adelsbezeichnung noch vor Geschlechtsumwandlung möglich -
Die Anpassung der Adelsbezeichnung nach einer Vornamensänderung eines Transsexuellen ist möglich.
Advents- bzw. Weihnachtstipp
Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
Krefeld/Berlin. Wer in der Advents- und Weihnachtszeit gern Kerzen anzündet, muss sie auch dementsprechend beaufsichtigen. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor.
Adventsgesteck mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen!
Krefeld/Berlin. Ein Adventsgesteck mit brennenden Kerzen darf auch für kurze Zeit nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Schon ein paar Minuten Unaufmerksamkeit reichen aus und die Versicherung muss nicht zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 20. April 2006 (AZ: 5 O 422/05) hervor.
Die Spinne als allgemeines Lebensrisiko
Karlsruhe/Berlin. Wer sich in einer Tiefgarage vor einer Spinne erschreckt und hinfällt, kann vom Hausmeister wegen vermeintlicher Verletzung seiner Reinigungspflicht kein Schmerzensgeld verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2009 (AZ: 7U 58/09) hervor.



