Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Unternehmer muss Wettbewerber Detektivkosten ersetzen
Berlin/Karlsruhe. Um einen Wettbewerbsverstoß festzustellen, kann ein Unternehmer einen Detektiv einsetzen. Von seinem Wettbewerber kann er dann - zumindest teilweise - die Detektivkosten ersetzt bekommen, wenn ein konkreter Verdacht vorlag, der sich bestätigte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene die vom Detektiv getroffenen Feststellungen nicht mit eigenen Mitteln treffen kann. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte am 23. September 2009 (AZ: 6 U 52/09) einen Wettbewerber, von den einem Unternehmer entstandenen Detektivkosten von rund 32.000,00 € 11.000,00 € zu zahlen.
Vorname muss nur eindeutig männlich oder weiblich sein
Berlin. Eltern müssen bei der Vornamenswahl für ihr Kind im Auge behalten, dass der Name einem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn es sich um einen ausländischen Namen handelt, so entscheidet der Gebrauch im Ausland über die Bestimmung männlich oder weiblich. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 29. März 2006 hervor (AZ - 1 W 71/05 -).
Vorsicht bei Billigheimern
Berlin. Liegt der Kaufpreis eines Autos deutlich unter dem Listenpreis, müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 23. November 2005 (AZ: - 1 U 42/05 -) ist dann damit zu rechnen, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt. Unter Umständen müssen die gelackmeierten Käufer dann Schadensersatz an den ursprünglichen Bestizer zahlen.
Vorsicht beim Überspielen unbekannter Dateien auf dem PC
Oldenburg/Berlin. Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte am 29. November 2010 (AZ: 1 Ss 166/10) einen Mann, der 50 auf dem Flohmarkt gekaufte CD-Datenträger auf seinen PC überspielt hatte, ohne den Inhalt zu kennen. Wer es für möglich hält, dass er Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen PC überspielt hat, macht sich strafbar, wenn er diese Möglichkeit erkennt und billigt und die Dateien trotzdem einfach auf seinem PC belässt.



