Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde: Keine Paketlieferung an Nachbarn ohne Einwilligung
Berlin (DAA). Anwaltauskunft.de berichtet über eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde „Agencia Española de Protección de Datos“ (AEPD), die in einem Fall von Paketzustellung urteilte. Nach dieser Entscheidung vom 3. November 2022 verstößt die Lieferung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Paketzustellungsfirma UPS wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt.
Die Entscheidung beruhte auf der Beschwerde eines Empfängers, der etwas beim MediaMarkt bestellt hatte. Sein Paket wurde ohne seine vorherige Zustimmung an einen Nachbarn geliefert. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen dem Wunsch nach Effizienz und Bequemlichkeit in der Paketzustellung und den Datenschutzrechten der Verbraucher auf.
Die AEPD entschied, dass UPS, die das Paket lieferte, gegen die DSGVO verstoßen hatte (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 32). Die AEPD verhängte gegen UPS eine Geldbuße von 70.000 Euro.
In der Entscheidungsfindung argumentierte die AEPD, dass UPS nicht genügend Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten seiner Kunden zu verhindern. Darüber hinaus habe UPS gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verstoßen, indem sie das Paket ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers an den Nachbarn lieferte.
Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Paketzustelldiensten und den Onlinehandel haben. Es hebt die Notwendigkeit hervor, dass Zustelldienste und Handelsunternehmen sicherstellen müssen, dass sie bei der Lieferung von Paketen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten.
Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) berichtet, dass allein im Jahr 2021 in Deutschland rund 4,51 Milliarden Paketsendungen versandt wurden. Angesichts dieses enormen Volumens und der Praxis, dass ein beträchtlicher Anteil der Pakete bei Nachbarn der ursprünglichen Empfänger abgegeben wird, könnte es ein Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen geben. In Zeiten wachsender Sensibilisierung für Datenschutzthemen könnte die Bereitschaft der Bevölkerung steigen, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße vorzugehen.
Angesichts dieser Entwicklung rät die Deutsche Anwaltauskunft Kunden, im Zweifel die von Zustellfirmen angebotenen einfachen und individualisierbare Lösungen für alternative Lieferanweisungen anzunehmen. Durch klare Anweisungen wissen Paketzusteller sofort, ob und bei welchem Nachbarn sie ein Paket abgeben dürfen.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Keine Paketlieferung an Nachbarn ohne Einwilligung
Berlin (DAA). Anwaltauskunft.de berichtet über eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde „Agencia Española de Protección de Datos“ (AEPD), die in einem Fall von Paketzustellung urteilte. Nach dieser Entscheidung vom 3. November 2022 verstößt die Lieferung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Paketzustellungsfirma UPS wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt.
Die Entscheidung beruhte auf der Beschwerde eines Empfängers, der etwas beim MediaMarkt bestellt hatte. Sein Paket wurde ohne seine vorherige Zustimmung an einen Nachbarn geliefert. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen dem Wunsch nach Effizienz und Bequemlichkeit in der Paketzustellung und den Datenschutzrechten der Verbraucher auf.
Die AEPD entschied, dass UPS, die das Paket lieferte, gegen die DSGVO verstoßen hatte (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 32). Die AEPD verhängte gegen UPS eine Geldbuße von 70.000 Euro.
In der Entscheidungsfindung argumentierte die AEPD, dass UPS nicht genügend Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten seiner Kunden zu verhindern. Darüber hinaus habe UPS gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verstoßen, indem sie das Paket ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers an den Nachbarn lieferte.
Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Paketzustelldiensten und den Onlinehandel haben. Es hebt die Notwendigkeit hervor, dass Zustelldienste und Handelsunternehmen sicherstellen müssen, dass sie bei der Lieferung von Paketen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten.
Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) berichtet, dass allein im Jahr 2021 in Deutschland rund 4,51 Milliarden Paketsendungen versandt wurden. Angesichts dieses enormen Volumens und der Praxis, dass ein beträchtlicher Anteil der Pakete bei Nachbarn der ursprünglichen Empfänger abgegeben wird, könnte es ein Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen geben. In Zeiten wachsender Sensibilisierung für Datenschutzthemen könnte die Bereitschaft der Bevölkerung steigen, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße vorzugehen.
Angesichts dieser Entwicklung rät die Deutsche Anwaltauskunft Kunden, im Zweifel die von Zustellfirmen angebotenen einfachen und individualisierbare Lösungen für alternative Lieferanweisungen anzunehmen. Durch klare Anweisungen wissen Paketzusteller sofort, ob und bei welchem Nachbarn sie ein Paket abgeben dürfen.
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Museumsmitarbeiter wegen illegalen Verkaufs von Kulturgut verurteilt
München/Berlin (DAV). Ein Museumsmitarbeiter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich im Lager des Museums bedient und Gemälde verkauft. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 EUR angeordnet. Dies entschied das Amtsgericht München am 11. September 2023 (AZ: 1119 Ds 13 Js 112633/22), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de" mitteilt.
Ein 30-jähriger Mann arbeitete zwischen Mai 2016 und April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums. Er hatte Zugang zum Lager des Museums und nutzte diese Gelegenheit, um mehrere Gemälde zu entwenden. Anschließend verkaufte er diese illegal, teilweise durch Versteigerungen in Auktionshäusern.
Der Angeklagte tauschte unter anderem das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung aus. Weitere Gemälde wurden ebenfalls entwendet und verkauft, darunter "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger. Insgesamt erzielte der Angeklagte durch seine Taten einen Betrag von 60.617,90 EUR, den er für einen luxuriösen Lebensstil ausgab.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten und seine ehrliche Reue. Allerdings bewertete das Gericht auch die hohe kriminelle Energie und das rücksichtslose Verhalten des Angeklagten schwer. Die Strafe konnte aber zur Bewährung ausgesetzt werden.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Höhere Strafe wegen K.O.-Tropfen
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Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer bei einer Straftat ein gefährliches Werkzeug einsetzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dazu können auch Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen zählen. Dies entschied am 31. März 2023 das Landgericht Saarbrücken (AZ: 3 KLs 35/22), wie das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" berichtet. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt. |



