Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning

Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).

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Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde: Keine Paketlieferung an Nachbarn ohne Einwilligung

Berlin (DAA). Anwaltauskunft.de berichtet über eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde „Agencia Española de Protección de Datos“ (AEPD), die in einem Fall von Paketzustellung urteilte. Nach dieser Entscheidung vom 3. November 2022 verstößt die Lieferung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Paketzustellungsfirma UPS wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt.

Die Entscheidung beruhte auf der Beschwerde eines Empfängers, der etwas beim MediaMarkt bestellt hatte. Sein Paket wurde ohne seine vorherige Zustimmung an einen Nachbarn geliefert. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen dem Wunsch nach Effizienz und Bequemlichkeit in der Paketzustellung und den Datenschutzrechten der Verbraucher auf.

Die AEPD entschied, dass UPS, die das Paket lieferte, gegen die DSGVO verstoßen hatte (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 32). Die AEPD verhängte gegen UPS eine Geldbuße von 70.000 Euro.

In der Entscheidungsfindung argumentierte die AEPD, dass UPS nicht genügend Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten seiner Kunden zu verhindern. Darüber hinaus habe UPS gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verstoßen, indem sie das Paket ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers an den Nachbarn lieferte.

Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Paketzustelldiensten und den Onlinehandel haben. Es hebt die Notwendigkeit hervor, dass Zustelldienste und Handelsunternehmen sicherstellen müssen, dass sie bei der Lieferung von Paketen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten.

Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) berichtet, dass allein im Jahr 2021 in Deutschland rund 4,51 Milliarden Paketsendungen versandt wurden. Angesichts dieses enormen Volumens und der Praxis, dass ein beträchtlicher Anteil der Pakete bei Nachbarn der ursprünglichen Empfänger abgegeben wird, könnte es ein Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen geben. In Zeiten wachsender Sensibilisierung für Datenschutzthemen könnte die Bereitschaft der Bevölkerung steigen, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße vorzugehen.

Angesichts dieser Entwicklung rät die Deutsche Anwaltauskunft Kunden, im Zweifel die von Zustellfirmen angebotenen einfachen und individualisierbare Lösungen für alternative Lieferanweisungen anzunehmen. Durch klare Anweisungen wissen Paketzusteller sofort, ob und bei welchem Nachbarn sie ein Paket abgeben dürfen.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de


Keine Paketlieferung an Nachbarn ohne Einwilligung

Berlin (DAA). Anwaltauskunft.de berichtet über eine Entscheidung der spanischen Datenschutzbehörde „Agencia Española de Protección de Datos“ (AEPD), die in einem Fall von Paketzustellung urteilte. Nach dieser Entscheidung vom 3. November 2022 verstößt die Lieferung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Paketzustellungsfirma UPS wurde zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro verurteilt.

Die Entscheidung beruhte auf der Beschwerde eines Empfängers, der etwas beim MediaMarkt bestellt hatte. Sein Paket wurde ohne seine vorherige Zustimmung an einen Nachbarn geliefert. Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen dem Wunsch nach Effizienz und Bequemlichkeit in der Paketzustellung und den Datenschutzrechten der Verbraucher auf.

Die AEPD entschied, dass UPS, die das Paket lieferte, gegen die DSGVO verstoßen hatte (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 32). Die AEPD verhängte gegen UPS eine Geldbuße von 70.000 Euro.

In der Entscheidungsfindung argumentierte die AEPD, dass UPS nicht genügend Sicherheitsmaßnahmen getroffen habe, um die unrechtmäßige Weitergabe personenbezogener Daten seiner Kunden zu verhindern. Darüber hinaus habe UPS gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit verstoßen, indem sie das Paket ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers an den Nachbarn lieferte.

Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Betrieb von Paketzustelldiensten und den Onlinehandel haben. Es hebt die Notwendigkeit hervor, dass Zustelldienste und Handelsunternehmen sicherstellen müssen, dass sie bei der Lieferung von Paketen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig einhalten.

Der Bundesverband Paket und Express Logistik (BIEK) berichtet, dass allein im Jahr 2021 in Deutschland rund 4,51 Milliarden Paketsendungen versandt wurden. Angesichts dieses enormen Volumens und der Praxis, dass ein beträchtlicher Anteil der Pakete bei Nachbarn der ursprünglichen Empfänger abgegeben wird, könnte es ein Risiko von datenschutzrechtlichen Verstößen geben. In Zeiten wachsender Sensibilisierung für Datenschutzthemen könnte die Bereitschaft der Bevölkerung steigen, gegen vermeintliche oder tatsächliche Verstöße vorzugehen.

Angesichts dieser Entwicklung rät die Deutsche Anwaltauskunft Kunden, im Zweifel die von Zustellfirmen angebotenen einfachen und individualisierbare Lösungen für alternative Lieferanweisungen anzunehmen. Durch klare Anweisungen wissen Paketzusteller sofort, ob und bei welchem Nachbarn sie ein Paket abgeben dürfen.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de


Museumsmitarbeiter wegen illegalen Verkaufs von Kulturgut verurteilt

München/Berlin (DAV). Ein Museumsmitarbeiter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich im Lager des Museums bedient und Gemälde verkauft. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 EUR angeordnet. Dies entschied das Amtsgericht München am 11. September 2023 (AZ: 1119 Ds 13 Js 112633/22), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de" mitteilt.

Ein 30-jähriger Mann arbeitete zwischen Mai 2016 und April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums. Er hatte Zugang zum Lager des Museums und nutzte diese Gelegenheit, um mehrere Gemälde zu entwenden. Anschließend verkaufte er diese illegal, teilweise durch Versteigerungen in Auktionshäusern.

Der Angeklagte tauschte unter anderem das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung aus. Weitere Gemälde wurden ebenfalls entwendet und verkauft, darunter "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger. Insgesamt erzielte der Angeklagte durch seine Taten einen Betrag von 60.617,90 EUR, den er für einen luxuriösen Lebensstil ausgab.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten und seine ehrliche Reue. Allerdings bewertete das Gericht auch die hohe kriminelle Energie und das rücksichtslose Verhalten des Angeklagten schwer. Die Strafe konnte aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Höhere Strafe wegen K.O.-Tropfen

Saarbrücken/Berlin (DAV). Wer bei einer Straftat ein gefährliches Werkzeug einsetzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Dazu können auch Flüssigkeiten wie K.O.-Tropfen zählen. Dies entschied am 31. März 2023 das Landgericht Saarbrücken (AZ: 3 KLs 35/22), wie das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" berichtet. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt.

Er hatte einer Frau heimlich K.O.-Tropfen in ihr Getränk gemischt, um sie zum Sex zu zwingen. Der Täter plante, die Frau auszuziehen, Fotos von ihren Genitalien zu machen und sexuelle Handlungen an ihr mit Penetration auszuführen.

Die Frau trank aus dem Glas und fiel daraufhin in einen stundenlangen Schlaf. Der Mann setzte dann seine Pläne um.

Das Gericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Kombination mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug eingestuft werden sollten. Ein gefährliches Werkzeug ist ein Objekt, das aufgrund seiner Beschaffenheit und Art der Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

Ein Werkzeug kann aus Festkörpern oder Flüssigkeiten bestehen. Entscheidend ist jedoch, ob es gezielt gegen das Opfer eingesetzt werden kann. Dies kann auch bei Flüssigkeiten der Fall sein, wenn entsprechende Hilfsmittel wie in diesem Fall ein Glas verwendet werden.

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