Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Wegfall des Versicherungsschutzes bei Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen Anwälte unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (AZ: 10 U 56/06).
Read more...Gemeinden können Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren
Kassel/Berlin. Gemeinden können ihre traditionellen Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren und alle Entscheidungen damit aus der Hand geben. Auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 4. März 2010 (AZ: 8 A 2613/09) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Grillen mit Spiritus kann teuer sein
Hamm/Berlin. Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam, wenn einer der Griller zu viel Spiritus in das Feuer kippt. Er muss ebenso wie dieser für den Schaden aufkommen. Ist er nicht ernsthaft gewillt einzugreifen und die Gefahr zu unterbinden, dann trifft ihn die gleiche Schuld. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. April 2009 (AZ: 9 U 129/08).
Keine unbegrenzte Anzahl von Yorkshireterriern
Koblenz/Berlin. Einem Hauseigentümer kann in einem Wohngebiet vorgeschrieben werden, wie viele Hunde er halten darf. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 6. Januar 2011 (AZ: 1 K 944/10.KO), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Perlwein darf nach dem „Paradies“ benannt werden
Trier/Berlin. Ein Vertreiber von Perlwein darf diesen auch als „Paradiesecco“ vertreiben. Es liegt keine Irreführung der Verbraucher vor, entschied das Verwaltungsgericht Trier am 20. Januar 2010 (AZ: 5 K 650/09).



