Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Sportschuh mit elektronischer Fersendämpfung ist kein Elektrogerät
Leipzig/Berlin. Laufschuhe mit elektronischer Fersendämpfung sind keine Elektrogeräte. Damit unterliegen sie nicht den Vorschriften wie andere elektronische Geräte hinsichtlich Registrierung, Rücknahme und Entsorgung. Die in dem Elektrik- und Elektronikgerätegesetz geregelten Pflichten der Hersteller gelten nicht für einen solchen Sportschuh. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2008 (AZ: 7 C 43/07) hervor.
Starkregen bringt keinen Segen
Hamm/Berlin. Starke Sommerregen führen häufig zu Überschwemmungen. Dabei können auch Schäden bei Baumschulen entstehen. Wird die Überschwemmung durch Abpumpmaßnahmen der Feuerwehr aus Gebäuden noch verstärkt, ist es für eine Baumschule trotzdem schwierig, Schadensersatz zu verlangen. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 26. Mai 2010 (AZ: 11 U 129/08) eine Schadensersatzklage einer Baumschule abgewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten
Coburg/Berlin. Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen gibt es sehr weitgehende Kontroll- und Pflegepflichten. So hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16. Januar 2008 (AZ: 12 O 471/06) einen Waldeigentümer zur Zahlung von rund 6.600,00 Euro Schadensersatz an einen Autofahrer wegen eines auf die Straße gestürzten Astes verurteilt.
Telefonüberwachung künftig uneingeschränkt möglich. DAV: Nachbesserung erforderlich!
Berlin. In verschiedenen Bundesländern werden die Polizeigesetze reformiert, so zum Beispiel in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Hierbei sollen Regelungen zur Telefonüberwachung im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr weit im Vorfeld einer tatsächlichen Straftat eingeführt werden. Konkret sollen die Regelungen die Überwachung aller technischen möglichen Telekommunikationsbeziehungen, einschließlich E-mail- und Internetverkehr sowie Teledienste, erlauben. Betroffen sind alle Inhalts- und Verbindungsdaten sowie ausdrücklich Standortmeldungen auch dann, wenn gar keine Telekommunikation stattfindet.



