Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
"Idiotentest" auch für Radfahrer
Berlin. Auch Fahrradfahrer, die wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auffällig wurden, können aufgefordert werden, ein MPU-Gutachten vorzulegen. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 29. November 2005 (AZ - 1 B 495/05 -).
15 Monate danach: Kein Fahrverbot bei Trunkenheit im Verkehr
Berlin. Auch wenn die Gerichte in der Regel bei Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis des Betroffenen einziehen und ein Fahrverbot aussprechen, kann ein Gericht im Einzelfall davon absehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 4. April 2006 (AZ - 8220 Ja 22570/05 Ds IX -).
Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein
Coburg/Berlin. Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Anfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07) hervor.
Abschleppen am Weg des Rosenmontags erlaubt
Koblenz/Berlin. Wer in Karnevalsgegenden sein Auto am Zugweg des Karnevalszuges abstellt, muss die Abschleppkosten zahlen. Er kann sich auch nicht auf seine Parkerleichterung für Schwerbehinderte berufen. Das betrifft ebenso die Kosten für das beabsichtigte Abschleppen des Pkw. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz am 18. Januar 2010 (AZ: 4 K 536/09).



