Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft
I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar
Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).
Bus hat Vorrang – aber nur mit Blinker
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Celle/Berlin (DAV). Will ein Bus von der Haltestelle abfahren hat er grundsätzlich Vorfahrt. Allerdings muss der Busfahrer rechtzeitig blinken und sich vergewissern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht stark bremsen müssen. Tut er dies nicht, haftet bei einem Unfall das Busunternehmen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 10. November 2021 (AZ: 14 U 96/21). |
Unfall: Entschädigung für Nutzungsausfall setzt Willen zur Nutzung voraus
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Dresden/Berlin (DAV). Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls steht auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Voraussetzung ist jedoch, dass er ein Fahrzeug auch nutzen will. Wer bei einem Totalschaden kein Ersatzfahrzeug über zweieinhalb Jahre geschafft, hat keinen Nutzungswillen, dann entfällt die Entschädigung. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Die bezieht sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht Dresden vom 17. Mai 2021 (AZ: 4 U 382/21). |
Kokain: Ausländischer Führerschein gilt nicht
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Trier/Berlin (DAV). Wer harte Drogen konsumiert, riskiert seinen Führerschein. Ausländische Führerscheine werden in der Regel dann nicht eingezogen, sondern es wird das Recht aberkannt, sie in Deutschland zu nutzen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. Dezember 2021 (AZ: 1 L 3223/21.TR). |
Fahrradweg nicht benutzt – Radfahrer haftet bei Unfall mit
München/Berlin (DAV). Wenn ein Radfahrer bei einem Unfall mit einem Auto den Radweg nicht benutzt hat, haftet er zu 25 Prozent mit. Das gilt auch dann, wenn er mit einem auf einer kurvigen Bergstraße schnell fahrenden Motorrad kollidierte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20. Oktober 2021 (AZ: 10 U 651/20). Kann dem Motorradfahrer selbst kein Vorwurf gemacht werden, haftet er wegen der erhöhten Betriebsgefahr zu 75 Prozent.
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall kam es zum Unfall zwischen einem Motorradfahrer und einer Radfahrerin. Er ereignete sich bei einem Überholmanöver durch den Motorradfahrer auf einer in jede Fahrtrichtung einspurigen und kurvigen Bundesstraße. Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Motorrad eine Kollisionsgeschwindigkeit von 90 bis 97 km/h hatte. Beide Unfallbeteiligte wurden schwer verletzt. Das genaue Fahrverhalten konnte nicht aufgeklärt werden, so dass dem Motorradfahrer keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Radfahrerin hatte statt dem Radweg die Straße benutzt.
Bei Unfällen von motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern orientiert sich die Haftung an der Betriebsgefahr. Das Oberlandesgericht nahm beim Motorradfahrer aufgrund der hohen Betriebsgefahr beim Überholen eine Mithaftung von 75 Prozent an. Es berücksichtigte dabei, dass die Straße kurvig und einspurig je Fahrtrichtung war. Eine Mithaftung der Fahrradfahrerin folge daraus, dass sie den Radweg nicht benutzt hatte. Daher hafte sie wegen dieses Verstoßes zu 25 Prozent. Ein völliges Zurücktreten der Mithaftung sei deswegen ausgeschlossen.
Information: www.verkehrsrecht.de



