Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Die höhere Verurteilung folgte dem Umstand, dass einer der Täter schon vorbestraft und auf Bewährung war. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 18. Februar 2021 (AZ: 825 Ds 251 Js 190792/20).
Die Angeklagten, ein 32jähriger Lagerist und ein 27jähriger Küchenhelfer aus Polen, kauften von einem Unbekannten für 50 Euro eine Tüte mit 72 Paar Markensocken (Verkaufswert 720,08 Euro). Sie wurden erwischt, als sie diese für 10 Euro das Paar weiterverkaufen wollten. Die Täter wussten, dass es geklaute Ware war, und boten die Socken zwei augenscheinlich interessierten Männern an. Man müsse aber in einen Hinterhof gehen, da die Socken „Zapzarap“ seien.
Allerdings waren die beiden Herren Streifenbeamte in Zivil und nahmen die Täter fest. Während der Jüngere nun angab kein Deutsch zu verstehen, räumte der Ältere das Geschehen ein. Der Haftrichter erließ gegen beide Angeklagte Haftbefehl, sie befanden sich bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft.
Dem Geständnis des älteren Angeklagten schloss sich der jüngere Angeklagte schließlich an.
Die Strafrichterin wertete zugunsten beider Angeklagter vor allem deren Geständnis und den Umstand, dass die Ware an das Kaufhaus zurückgegeben werden konnte. Außerdem, dass der Jüngere nicht vorbestraft war. Daher die Geldstrafe für ihn.
Zu Lasten des älteren Angeklagten wirkten sich dessen neun Vorstrafen aus, auch saß er bereits in Haft. Daher sei dessen Sozialprognose nicht günstig, so die Richterin. Zwar sei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte geständig war. Sie berücksichtigte aber die Vielzahl an Vorstrafen. Diese beging er innerhalb eines kurzen Zeitraumes, obwohl er erst seit zwei Jahren in Deutschland lebte. „Somit kann festgestellt werden, dass der Angeklagte seit seiner Einreise nach Deutschland ohne Unterbrechung Straftaten begangen hat,“ so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Tat war er auch auf, wenn auch nicht einschlägiger, Bewährung. Es war aber bereits die zweite Straftat in der Bewährung. Zuletzt wurde er wegen Diebstahls nämlich zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen der hohen Wiederholungsgefahr müsse der Angeklagte in Haft. Er gehe auch keiner geregelten Arbeit nach und habe auch keine sozial gefestigten Verhältnisse in Deutschland.
Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de
Fliegende Steine: Landwirt muss nach Mähen am Feldrand Schadensersatz zahlen
Frankfurt/Berlin (DAV). Wenn ein Auto durch beim Mähen aufgewirbelte Steine beschädigt wird, kann man Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt für Personenwagen wie für Busse. Wenn in einem Abstand von nur zwei bis drei Metern zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchführt werden, müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. So muss beispielsweise der anwesende Busfahrer über die Mäharbeiten informiert werden. Geschieht das nicht, bekommt man Schadensersatz. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 31. August 2021 (AZ: 26 U 4/21).
Die Klägerin betreibt ein Busunternehmen und setzt ihre Linienbusse im öffentlichen Nahverkehr ein. Im April 2019 stellte ein Fahrer einen Linienbus an einer U-Bahn-Station ab. Parallel zum Halteplatz mähte ein Mitarbeiter der Beklagten auf dem Feld und beschädigte dabei durch Steinschlag die hintere linke Scheibe des Busses.Die Busunternehmerin wies auf die fehlenden Sicherheitsvorkehrungen hin, unter anderem hätte die Fläche vorher nach Steinen abgesucht werden müssen. Es hätte auch ein Rasenmäher mit einem Rund-um-Schutz eingesetzt werden können. Alternativ hätten mobile Schutzwände aufgestellt werden können. Da all das unterblieben war, verlangte die Klägerin unter anderem die Erstattung der Kosten für vier Reparaturtage.
Nachdem das Landgericht die Klage noch abgewiesen hatte, bekam das Busunternehmen beim Oberlandesgericht Schadensersatz zugesprochen. Es stehe fest, dass der Bus durch einen von dem Rasenmäher aufgeschleuderten Stein beschädigt wurde. Die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. „Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft, ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“, so das Gericht. Zwar könne keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Aber zumutbare Sicherungen müssten ergriffen werden. Dazu gehöre es, bei Mäharbeiten an Straßen Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu verhindern.
Das Mähfahrzeug wäre hier im Abstand von nur zwei bis drei Metern an dem auf dem Warteplatz stehenden Bus vorbeigefahren. Dem Mitarbeiter der Beklagten sei es zumutbar gewesen, den dort anwesenden Busfahrer kurz darauf hinzuweisen, dass er in einem geringen Abstand mähen wolle. Der Busfahrer hätte dann entscheiden können, ob er das Risiko eines Steinschlags hinnehme oder aber den Bus vorübergehend an einer anderen Stelle abstelle.
Wenn ein Auto durch Steinschlag bei Mäharbeiten beschädigt wird, sollte man seine Ansprüche geltend machen, raten die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.
Information: www.verkehrsrecht.de
Eintragung in Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeugsteuer bindend
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Münster/Berlin (DAV). Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde entscheidet über die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. Für die Festsetzung der Kfz-Steuer kommt es auf die Zulassungseintragung an. Diese ist bindend, auch für das Hauptzollamt. Letzteres kann nicht von sich aus prüfen, ob vielleicht Gründe für eine Steuerbefreiung vorliegen. Änderungen gelten meist nicht rückwirkend. Auf die Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 23. September 2021 (AZ: 10 K 3692/19 Kfz) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. |
Bußgeld für Parkverstoß nur bei Zugang des Anhörbogens
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Andernach/Berlin (DAV). Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden, wenn der Zugang des Anhörungsbogens durch die Behörde nachgewiesen werden kann. Ansonsten muss der Kostenbescheid aufgehoben werden. Dies entschied das Amtsgericht Andernach am 21. April 2021 (AZ: 2h OWi 145/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. |
Ohnmacht während der Fahrt – Verlust des Führerscheins?
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Oldenburg/Berlin (DAV). Wer während der Autofahrt das Bewusstsein verliert, kann seinen Führerschein einbüßen. Entscheidend ist, ob die Person mit einem entsprechenden Anfall rechnen musste. Der Beschuldigte braucht hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein einmaliger Schwindelanfall tags zuvor reicht nicht aus, um sich Sorgen zu machen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg vom 22. April 2021 (AZ: 4 Qs 167/21). |



