Tipp des Monats
Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert
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April 2024
Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“. |
Urteile
Verdacht auf Rauschgifthandel als Kündigungsgrund
Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Der Mieterschutz ist wichtig – jeder, der schon einmal unfreiwillig seine Wohnung verlassen musste, wird dies bestätigen. Denn auch wenn man die Interessen des Vermieters nachvollziehen kann, so ist es doch eine erhebliche Belastung eine Wohnung gegen seinen Willen räumen zu müssen. Dies berücksichtigt auch das deutsche Mietrecht, denn es ist einem Vermieter nur dann möglich eine Wohnung zu kündigen, wenn ein Grund vorliegt oder ein berechtigtes Interesse besteht.
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Abmahnung bei ordentlicher Kündigung einer Wohnung
Karlsruhe/Berlin. Kündigt ein Vermieter einem Mieter fristgerecht, weil dieser den Mietvertrag erheblich verletzt hat, so muss er vorher keine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. November 2007 (AZ: VIII ZR 145/07) hervor.
Anlieger können sich gegen erheblichen Freizeitlärm wehren
Trier/Berlin. Während normale Kinderspielplätze in Wohngebieten ohne Einhaltung bestimmter Lärmwerte zulässig sind, müssen Freizeitanlagen in selber Lage die Freizeitlärm-Richtlinie einhalten. Das berichten die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins und verweisen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 07. Juli 2010 (AZ: 5 K 47/10.TR).
Anpassung einer Pacht an das ortsübliche Niveau
Karlsruhe/Berlin. Ein Verpächter muss eine Erhöhung der Pacht nur dann schriftlich begründen, wenn es sich um eine erste Anpassung an die am Ort übliche Pacht handelt. Eine weitere Erhöhung muss nicht mehr begründet werden. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2007 (AZ: XII ZR 3/05).
Anspruch auf Schönheitsreparaturen verjährt
Wetzlar/Berlin. Der Anspruch des Mieters auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verjährt nach drei Jahren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar vom 2. Dezember 2008 (AZ: 38 C 1882/07) hervor.



