Tipp des Monats

Weg zum Supermarkt ist im Home-Office nicht unfallversichert

April 2024

 

Würzburg/Berlin (DAV). Wege zur Nahrungsaufnahme im Home-Office fallen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg vom 27. März 2023 (AZ: S 5 U 6/23) informiert das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

Der Kläger arbeitete von zu Hause aus und fuhr mit dem Fahrrad zu einem Supermarkt, um Lebensmittel für ein Mittagessen zu besorgen. Dabei stürzte er und zog sich unter anderem einen Schlüsselbein- und Rippenserienbruch zu.

Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Sie argumentierte, dass Wege zur Nahrungsaufnahme außerhalb der eigenen Wohnung nicht unter den Schutz der Wegeunfallversicherung fallen.

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Klage ab. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist eine Verrichtung dann als Arbeitsunfall anzusehen, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit steht, und der Arbeitnehmer dabei einen Schaden erleidet.

Im vorliegenden Fall habe die Verrichtung - die Nahrungsaufnahme - nicht in ursächlichem Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer gestanden. Die Nahrungsaufnahme sei eine private Angelegenheit, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst gewesen sei. Der Kläger sei auch nicht im Rahmen seiner versicherten Tätigkeit unterwegs gewesen. Er befand sich in seiner Wohnung und nicht auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Daran ändere auch die Neuregelung im Sozialrecht zum Home-Office nichts. Nach dieser Neuregelung seien auch Wege in der eigenen Wohnung versichert, wenn sie mit der versicherten Tätigkeit zusammenhingen. Diese Neuregelung gelte nur für Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme. Ein solcher Fall liege hier aber nicht vor.

Urteile

Verkehrsrechtsticker der Deutschen Anwaltauskunft

I. Unfall beim Überholen: "Unklare Verkehrslage" unklar

Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001).

Read more...

Schwerbehinderten-Parkplätze: Wo muss der Parkausweis liegen?

Schwerin/Berlin (DAV) – Ein Parkausweis für Behinderten-Parkplätze muss hinter der Windschutzscheibe gut lesbar sein, die Lage auf der Mittelkonsole des Wagens reicht nicht aus. Dies entschied das Amtsgericht Schwerin am 08. Mai 2023 (AZ: 35 OWi 83/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Ein Fahrer stellte sein Auto in Schwerin auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ab. Der Parkausweis, der das Parken auf diesem Platz erlauben würde, lag auf der Mittelkonsole des Autos und war nicht gut sichtbar. Der Fahrer argumentierte, dass er an dem Tag einen Bekannten mit einem Rollstuhl befördert hatte, der im Besitz einer unbefristeten Parkerlaubnis war. Diese Erlaubnis befand sich zum Tatzeitpunkt im Fahrzeug. Er legte ein Foto vor, das nach der Umsetzung des Autos angefertigt wurde.

Das Amtsgericht Schwerin verurteilte den Fahrer dennoch zu einer Geldbuße von 55 Euro wegen fahrlässigen Parkens auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, ohne dass ein entsprechender Parkausweis gut lesbar auslag. Die Begründung des Gerichts stützt sich auf die Definition von "gut lesbar". Sie bedeutet, dass das Lesen "leicht und mühelos" sein muss. Das Überwachungspersonal sollte in der Lage sein, die Parkerlaubnis ohne erheblichen Aufwand und ohne den Einsatz von Hilfsmitteln durch einen Blick ins Auto zu überprüfen.

In diesem Fall wurde festgestellt, dass der Ausweis, auch wenn er tatsächlich auf der Mittelkonsole gelegen hätte, nicht den Anforderungen einer guten Lesbarkeit entspricht. Das Foto, das der Betroffene vorlegte, wurde nach der Umsetzung des Fahrzeugs aufgenommen und war daher nicht als Beweismittel geeignet.

Anordnung von Fahrverbot und Sperrfrist schließt sich regelmäßig aus

Hamm/Berlin (DAV). Die gleichzeitige Anordnung eines Fahrverbots und einer isolierten Sperrfrist schließen sich regelmäßig aus. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 8. August 2023 (AZ: III-5 ORs 46/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).Im konkreten Fall war der Angeklagte wegen Alkohol am Steuer verurteilt worden. Das Amtsgericht hatte neben der Geldstrafe auch ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem entschied das Gericht auf eine zweijährige Sperrfrist, in der der Mann nicht erneut den Führerschein hätte machen können. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung und das Fahrverbot auf. Die Anordnung eines Fahrverbots und einer Sperrfrist komme nur in Betracht, wenn der Täter auch das Fahren mit Fahrzeugen, die ohne Führerschein gefahren werden können, unterbunden werden soll. Dies war aber in diesem Fall nicht gegeben.Information: www.verkehrsrecht.de                                                                                        Pressemitteilung vom 04.01.2024

Rettungsgasse auf autobahnähnlicher Straße?

München/Berlin (DAV). Auf autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straßen muss keine Rettungsgasse gebildet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. September 2023 (AZ: 201 ObOWi 971/23). Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße im Stadtgebiet unterwegs, die Strecke hatte baulich getrennte zweispurige Fahrbahnen in jede Richtung. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er keine Rettungsgasse gebildet hatte. Dafür sollte er eine Geldbuße von 240 Euro zahlen. Der Autofahrer legte jedoch Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass innerorts keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bestehe. Damit war er erfolgreich: Das BayObLG hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nach (§ 11 Abs. 2 StVO) nicht für den innerstädtischen Verkehr auf einer Bundesstraße. Der autobahnähnliche Ausbau ändere daran nichts. Die Vorschrift benenne lediglich Autobahnen sowie Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Eine Autobahn könne zwar auch innerstädtisch verlaufen, dies ist hier aber nicht festgestellt. Die Eigenschaft einer Straße als Autobahn werde nicht durch bestimmte Merkmale oder den Ausbau, sondern durch das betreffende Verkehrsschild beschrieben.

Kein Rotlichtverstoß bei defekter Ampel?

Hamburg/Berlin (DAV). Radfahrer, die bei einer defekten Ampel die Kreuzung bei Rot überqueren, können nicht wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße verurteilt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg am 11. September 2023 (AZ: 5 ORbs 25/23) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Eine Radfahrerin hielt an einer Kreuzung, die Ampel dort reagierte für den Kraftverkehr nur bei Bedarf. Die Lichtzeichenanlage zeigte Rot, obwohl die Radfahrerin bereits mehrere Minuten gewartet hatte. Da sie einen Defekt vermutete, fuhr die Frau bei Rot weiter. Es stellte sich heraus, dass die Ampel technisch nicht defekt war, sondern mit einer Kontaktschleife ausgerüstet war, die möglicherweise von Radfahrern nicht ausgelöst werden konnte.

Das Amtsgericht verurteilte die Radfahrerin wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 100 Euro. Die Frau wehrte sich mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich. Das Oberlandesgericht hob das Urteil auf. Die Radfahrerin habe sich geirrt, was den Vorsatz ausschließe. Wenn eine Ampel durch technische Störungen dauerhaft Rot zeigt, hat sie keine rechtliche Wirkung. Radfahrer seien nicht verpflichtet, in solchen Fällen abzusteigen und als Fußgänger zu agieren. Die erhöhten Sorgfaltsanforderungen, die der Betroffenen beim Überqueren der Kreuzung oblagen, wurden nach Feststellung des Gerichts eingehalten.

Information: www.verkehrsrecht.de